Leitsatz

Der Umbau eines Innen-WC-Raums mit Waschbecken und einer von der Küche aus erreichbaren Duschkabine in ein Bad, das vom Flur aus zugänglich ist, stellt eine Modernisierung dar. Der Anbau eines zweiten kleinen Balkons neben einem bereits vorhandenen Balkon stellt in einer Zweizimmerwohnung keine Modernisierung dar.

Der Mieter muss den Umbau zur Schaffung eines einheitlichen, vom Flur aus zugänglichen Bads mit Dusche dulden. Insoweit liegt eine Verbesserung der Mietsache vor. Die Schaffung eines einheitlichen Raums entspricht den üblichen Vorstellungen heutiger Wohnungen. Dahinter tritt der sich aus dem Umbau ergebende Nachteil, dass eine gleichzeitige Nutzung von WC und Dusche erschwert wird, bei einer Zweizimmerwohnung zurück. Der Mieter muss den Anbau des zweiten Balkons hingegen nicht dulden, weil damit keine bessere oder komfortablere Nutzung der Wohnung ermöglicht wird. Ein zweiter Balkon bringt für eine Zweizimmerwohnung in der Regel keine Gebrauchsvorteile, soweit der vorhandene Balkon bestimmungsgemäß genutzt werden kann.

 

Link zur Entscheidung

LG Berlin, Urteil vom 15.11.2005, 63 S 77/05

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