Kurzbeschreibung

Muster aus: zerb.1081 Die Erbengemeinschaft, Rißmann, 3. Aufl. 2019 (zerb verlag)

Muster 10.20: Schiedsgutachteranordnung in letztwilliger Verfügung

I. Ich ordne an, dass die Bewertung der Immobilie _________________________ (Bezeichnung) endgültig und abschließend durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen für die Bewertung bebauter und unbebauter Grundstücke geschehen soll. Das Ergebnis ist für die Bedachten verbindlich (ggf.: insbesondere für den zu zahlenden Wertausgleich).
II. Der Sachverständige soll durch den Bundesverband öffentlich bestellter und vereidigter sowie qualifizierter Sachverständiger e.V., Lindenstraße 76, 10969 Berlin, ausgewählt werden.
III. Die Kosten für die Bewertung der Immobilie sind vom Nachlass zu tragen.

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