Kurzbeschreibung
Muster aus: av.1683 AnwaltFormulare Mandanteninformationen, Sattler, 3. Aufl. 2023 (Deutscher Anwaltverlag)
Muster 10.4: Überprüfung eines Bescheids zur Feststellung der Schwerbehinderung/eines Merkzeichens
_________________________ (Adresse)
Sehr geehrte/r Herr/Frau _________________________,
Sie haben beim Versorgungsamt die Feststellung einer Schwerbehinderung bzw. ein Merkzeichen (G, aG, RF, H, B) zum Ausgleich einer Behinderung beantragt und einen ablehnenden Bescheid erhalten. Sie sind mit dem Bescheid nicht einverstanden und möchten gegen den Bescheid vorgehen.
Als Rechtsbehelf steht Ihnen der Widerspruch zur Verfügung. Die Widerspruchsbehörde überprüft den Bescheid noch einmal und erteilt Ihnen entweder einen geänderten Bescheid oder lehnt den Widerspruch durch einen Widerspruchsbescheid ab. Erst nach Abschluss des Widerspruchsverfahrens ist im zweiten Schritt eine Klage möglich.
Wollen Sie den Bescheid überprüfen lassen, sind folgende Punkte zu beachten:
1. Form und Frist des Widerspruchs
Die Überprüfung des Bescheides im Widerspruchsverfahren ist grundsätzlich nur innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Bescheides möglich. Die Frist entnehmen Sie der Rechtsbehelfsbelehrung am Ende des Bescheides.
Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift der Behörde einzulegen. Ein bestimmter Antrag oder auch die ausdrückliche Bezeichnung als Widerspruch sind nicht erforderlich. Zur Wahrung der Schriftform gehört aber grundsätzlich eine eigenhändige Unterschrift, weshalb die Einreichung per einfacher E-Mail nicht rechtswirksam erfolgen kann.
Die zuständige Behörde zur Einlegung des Widerspruchs muss in der Rechtsbehelfsbelehrung bezeichnet sein. In Schwerbehindertenrechtsangelegenheiten ist dies im Regelfall dieselbe Behörde, die auch den Ausgangsbescheid erlassen hat. Hilft die Behörde dem Widerspruch nicht ab, so entscheidet die nächsthöhere Behörde (in NRW die Bezirksregierung) über den Widerspruch.
Die zuständige Widerspruchsbehörde ist vorliegend _________________________.
2. Wie ist der Widerspruch gegen den Bescheid zu begründen?
Eine Begründung ist zwar nicht vorgeschrieben, aber sinnvoll. Die Begründung sollte alle wesentlichen Punkte enthalten, die Lücken oder Fehler in der Bewertung der bei Ihnen vorliegenden gesundheitlichen Beeinträchtigungen aufzeigen. Hierzu ist es im Regelfall notwendig, Akteneinsicht bei der Behörde zu beantragen, um festzustellen, auf welcher Grundlage die Entscheidung getroffen wurde.
Folgende Checkliste ist zu beachten:
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Welche gesundheitlichen Beeinträchtigungen sind berücksichtigt? |
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Mit welchem Einzelgrad der Behinderung werden sie berücksichtigt? |
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Welcher Gesamtgrad der Behinderung ist festgestellt? |
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Welche Merkzeichen wurden beantragt und bewilligt? |
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Ab wann wird eine Schwerbehinderung festgestellt? |
3. Welche Kosten entstehen?
Das Widerspruchsverfahren selbst ist kostenfrei. Das bedeutet, Kosten entstehen Ihnen nur durch die Inanspruchnahme eines Rechtsanwaltes. Wird der Bescheid auf den Widerspruch hin teilweise oder ganz geändert bzw. aufgehoben, besteht gemäß § 63 SGB X ein Kostenerstattungsanspruch gegen die Behörde.
4. Was für Möglichkeiten gibt es, wenn die Behörde den Bescheid trotz Widerspruch nicht ändert?
Ändert die Widerspruchsbehörde den Bescheid nicht, so erlässt sie einen Widerspruchsbescheid. Gegen diesen Bescheid können Sie innerhalb eines Monats Klage beim Sozialgericht einreichen.
5. Was bringe ich mit zum Rechtsanwalt?
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Ablehnungsbescheid/Feststellungsbescheid |
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Ärztliche Berichte über gesundheitliche Beeinträchtigungen |
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ggf. Reha-Bericht |
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ggf. Unterlagen über berufliche Wiedereingliederung |
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ggf. Rentenbescheid bei Erwerbsminderungsrente |
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ggf. vorangegangene Schwerbehindertenbescheide |
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ggf. Schwerbehindertenausweis (bei Verschlimmerung) |
Mit freundlichen Grüßen
_________________________
(Rechtsanwalt)