Kurzbeschreibung

Muster aus: zerb.1081 Die Erbengemeinschaft, Rißmann, 3. Aufl. 2019 (zerb verlag)

Muster 10.8: Erläuterung für den Mandanten zum quotalen Geldvermächtnis

Die anderen Personen sollen absprachegemäß jeweils einen Anteil an Ihrem Vermögen erhalten.

Sollen diese Personen wirklich an "allem" teilhaben, kann dies zu Problemen führen. Der Alleinerbe müsste jeden Hausratsgegenstand verkaufen oder bewerten lassen und sehr umfangreiche Auskünfte erteilen. Dabei stehen der Aufwand und die Streitigkeiten für den Alleinerben zu dem Wert des Hausrates etc. in keinem sinnvollen Verhältnis.

Daher sollten die Vermächtnisnehmer ausschließlich an dem Geldvermögen beteiligt werden. Es ist gut zu definieren und später aufzuteilen.

Alles, was nicht genannt wird, erhält dann der Alleinerbe. Dies muss nicht ausdrücklich angeordnet werden.

Bargeld spielt vom Wert her regelmäßig eine geringe Rolle, da die meisten Menschen nur wenig davon zu Hause aufbewahren. Es führt später aber oft zu Misstrauen und Spekulationen, da es wenig "Spuren hinterlässt". Um hier Unstimmigkeiten zu vermeiden, kann das Bargeld von dem Geldvermögen ausgenommen werden. Markieren Sie es bitte auf dem Entwurf, wenn sie es doch in die Berechnung aufnehmen möchten.

Auch Immobilien werden von dieser Regelung nicht umfasst. Für sie müsste eine weitere Anordnung getroffen werden. Sie gehen sonst an den Alleinerben.

Schließlich wird der Begriff "Geldvermögen" genau beschrieben, um keine Auseinandersetzung über seine Definition aufkommen zu lassen.

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