Kurzbeschreibung
Muster aus: Fahrerlaub_anw_Beratung_Aufl6
Muster 11.1: Auftrag zur Deckungsanfrage bei der Rechtsschutzversicherung
Der Unterzeichner/die Unterzeichnerin erteilt hiermit
Rechtsanwalt _________________________
Auftrag zur Deckungsanfrage bei der Rechtsschutzversicherung _________________________
Und gleichsam VOLLMACHT zur anwaltlichen Vertretung und Wahrnehmung der Rechte und Interessen des Unterzeichners/der Unterzeichnerin.
Gegenstand des Mandats: außer-/gerichtliche Deckungsanfrage bei der Rechtsschutzversicherung
Die Vollmacht umfasst die Befugnis
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den/die Unterzeichner/in gegenüber Dritten zu vertreten; |
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sachdienliche Unterlagen anzufordern; |
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Erklärungen abzugeben und/oder in Empfang zu nehmen; |
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Untervollmacht zu erteilen; |
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außergerichtliche Verhandlungen sowie Verfahren vor Behörden zu führen; |
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Gelder und/oder Gegenstände des Mandatsgegenstandes in Empfang zu nehmen. |
Der Rechtsanwalt wird insoweit gegenüber der Rechtsschutzversicherung von der Schweigepflicht entbunden, als sie das Deckungsverhältnis betreffen mit Ausnahme einer verkehrsstrafrechtlichen Verurteilung wegen Vorsatzes.
Ort, den _________________________
Unterschrift Rechtsanwalt
Beachten Sie bitte auch die folgenden Hinweise auf der zweiten Seite!
Hinweise und Vergütungsvereinbarung wegen des Deckungsantrages bei Ihrer Rechtsschutzversicherung:
Die Gebühren berechnen sich nach dem Gegenstandswert, sofern es sich um einen zivilrechtlichen, strafrechtlichen (Einziehung, Verwertung etc.) oder verwaltungsrechtlichen Auftrag handelt.
Der uns erteilte Auftrag zur Besorgung der Deckungszusage für die Kosten des Verfahrens und auch der außergerichtlichen Vertretung und Beratung und die sich hieraus ggf. ergebende Korrespondenz über das Vorliegen eines Rechtsverstoßes, der die Eintrittspflicht der Rechtsschutzversicherung erst auslöst, die Übersendung von Kopien und Schriftsätzen oder auch Gutachten und auch u.U. zu führende Telefonate mit Ihrer RS-Versicherung sind in das uns erteilte Mandat mit Ihrem Gegner nicht eingeschlossen, sondern sind eine gesonderte Angelegenheit.
Aus standesrechtlichen Gründen ist es uns untersagt, unentgeltlich tätig zu werden. Auch unter dem Blickwinkel der hiesigen Kostenstruktur sind die oftmals aufwendigen Tätigkeiten im Zusammenhang mit den Rechtsschutzversicherungen erheblich und müssen daher in Rechnung gestellt werden.
Da grundsätzlich auch hier die Gebühren sich nach dem Gegenstandswert richten, dieser aber zu Beginn des Auftrags oftmals noch unklar ist, halten wir eine pauschale Vereinbarung für zweckmäßig, die zumindest die hier anfallenden Kosten teilweise abdecken soll.
Wir bitten daher um Verständnis, wenn wir pro Instanz und Rechtsschutzfall eine nicht erstattungsfähige Pauschale von 100,00 EUR zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer, derzeit 19 % MwSt., insgesamt also 119,00 EUR berechnen.
Zu Dokumentationszwecken bitten wir um Ihr schriftliches Einverständnis durch Ihre Unterschrift und Übersendung der Vereinbarung.