Kurzbeschreibung
Muster aus: av.1682 Streitwerte und Anwaltsgebühren im Mietrecht, Andersch, Grit, 4. Aufl. 2021 (Deutscher Anwaltverlag)
Muster 1.13: Zeithonorarvereinbarung für fortlaufende Beratungstätigkeit
Vergütungsvereinbarung
zwischen Rechtsanwalt
_________________________
– nachfolgend Rechtsanwalt –
und _________________________
– nachfolgend Auftraggeber –
wird in der Beratungssache
_________________________
die folgende
Vergütungsvereinbarung
getroffen:
1. Beratungsvergütung
Der Auftraggeber zahlt für die Leistungen des Rechtsanwaltes zur Beratung und zur außergerichtlichen Vertretung in sämtlichen übertragenen Angelegenheiten ein Honorar in Höhe von _________________________ EUR je Stunde zzgl. der Auslagen und der gesetzlichen Umsatzsteuer.
Abgerechnet wird in Einheiten je angefangener 5 Minuten, wobei für die Arbeitsleistungen eines Arbeitstages stets die angefallenen Zeiten addiert und aus der Summe die abzurechnenden Einheiten ermittelt werden.
Gerichtliche Streitigkeiten werden nach den gesetzlichen Gebühren berechnet. Eine Anrechnung der Vergütung aus dieser Vergütungsvereinbarung auf die späteren Verfahrensgebühren scheidet aus.
2. Auslagen
Der Auftraggeber erstattet die Auslagen des Rechtsanwaltes nach gesonderter Aufstellung.
Zu den Kosten gehören insbesondere:
Fotokopierkosten je schwarz/weiß Kopie oder Scan in Höhe von _________________________ EUR,
Fotokopierkosten je Farbkopie oder Scan in Höhe von _________________________ EUR,
Fahrtkosten für die Wahrnehmung von Terminen außerhalb der Kanzlei in Höhe der tatsächlich angefallenen Kosten für Flug oder Bahnfahrt in der 1. Klasse, sowie Taxi-Kosten oder für die Fahrt mit dem eigenen Pkw in Höhe von _________________________ EUR je gefahrenem Kilometer,
Porti und Telekommunikationskosten mit monatlich 20,00 EUR pauschal, es sei denn, dass höhere Kosten nachgewiesen werden.
Reisezeiten zu Terminen außerhalb der Kanzlei werden in Höhe eines halben Stundensatzes aus Nr. 1 vergütet.
Auf die Auslagen wird die gesetzliche Umsatzsteuer erhoben.
3. Abrechnungsturnus
Der Anwalt ist berechtigt, in monatlichem Turnus Rechnung zu legen. Der Anwalt wird spezifiziert angeben, welcher Zeitaufwand für jeweils welche Tätigkeit angefallen ist.
4. Vorschuss
Der Rechtsanwalt kann vor dem Abschluss des Mandates Gebühren und Auslagen einen angemessenen Vorschuss fordern. Ist der Vorschuss angefordert, erfolgt die Bearbeitung des Auftrages durch den Rechtsanwalt unter der Bedingung der Zahlung des Vorschusses.
5. Gesetzliche Vergütung
Die gesetzlichen Bestimmungen zur Vergütung bleiben unberührt, soweit vorstehend keine abweichende Regelung getroffen wurde.
6. Hinweise
a) |
Die vereinbarte Vergütung kann von den gesetzlichen Gebühren abweichen, diese insbesondere übersteigen. |
b) |
Die Berechnung der Gebühren für ein gerichtliches Verfahren ist von dieser Vereinbarung nicht erfasst. Diese werden nach dem Gegenstandswert berechnet. Dadurch können sich mit Erhöhung des Gegenstandswertes auch die Vergütung und die Gerichtskosten entsprechend erhöhen. |
c) |
Es wird darauf hingewiesen, dass Kostenerstattungsansprüche gegen Dritte (Gegner, Rechtsschutzversicherung) sich auf die gesetzlichen Gebühren beschränken; die darüber hinausgehende Vergütung trägt der Auftraggeber. |
(Ort, Datum)
Rechtsanwalt |
Auftraggeber |