Kurzbeschreibung
Muster aus: av.1670 AnwaltFormulare, Heidel-Pauly, 10. Aufl. 2021 (Deutscher Anwaltverlag)
Muster 1.14: Nachgründungsbericht des Aufsichtsrats gemäß §§ 52 Abs. 3, 32 Abs. 2 und 3 AktG
Als Mitglieder des Aufsichtsrats der Ymir Vermögensverwaltung Vorrats-Aktiengesellschaft erstatten wir folgenden Nachgründungsbericht gemäß § 52 Abs. 3 AktG:
(1) Die am _____ mit einem Grundkapital von 50.000 EUR in das Handelsregister des Amtsgerichts Mannheim eingetragene AG hat am _____ mit den Gesellschaftern der Gebrüder Meyer & Co. GmbH, Heidelberg, einen Nachgründungs- und Einbringungsvertrag geschlossen, mit dem die Gesellschafter der Gebrüder Meyer & Co. GmbH sich verpflichtet haben, ihre Geschäftsanteile an der Gebrüder Meyer & Co. GmbH im Nominalbetrag von insgesamt 6 Mio. EUR zu einem festgesetzten Wert von 72 Mio. EUR als Sacheinlage in die AG einzubringen. Die Übertragung der Geschäftsanteile an der Gebrüder Meyer & Co. GmbH erfolgt schuldrechtlich mit Wirkung zum 1. Januar _____; das Gewinnbezugsrecht aus den Geschäftsanteilen steht der AG also für die Zeit ab 1. Januar _____ zu. Die AG hat sich verpflichtet, den Gesellschaftern der Gebrüder Meyer & Co. GmbH als Gegenleistung für die Einbringung sämtlicher Geschäftsanteile an der Gebrüder Meyer & Co. GmbH 24.000.000 Stück neue Namensaktien mit Gewinnberechtigung ab Beginn des laufenden Geschäftsjahres zum Ausgabebetrag von insgesamt 72 Mio. EUR zu gewähren. Die neuen Aktien sollen im Wege der Kapitalerhöhung gegen Sacheinlagen geschaffen werden und den Gesellschaftern der Gebrüder Meyer & Co. GmbH wie folgt gewährt werden:
a) |
Anton Meyer, geb. am _____, wohnhaft in Mannheim, 1.000.000 Stück neue Aktien zum Ausgabebetrag von zusammen 3 Mio. EUR gegen Einbringung seines Geschäftsanteils an der Gebrüder Meyer & Co. GmbH von nominal 250.000 EUR; |
b) |
Berthold Meyer, _____; |
c) |
Franz Meyer, _____; |
d) |
_____ |
Da der auf die zu gewährenden neuen Aktien entfallende anteilige Betrag des Grundkapitals den zehnten Teil des Grundkapitals der AG übersteigt, hat der Aufsichtsrat gemäß § 52 Abs. 3 AktG einen Nachgründungsbericht zu erstatten, bevor die Hauptversammlung der AG über die Erteilung ihrer Zustimmung zu dem Nachgründungs- und Einbringungsvertrag Beschluss fasst.
(2) Zur Angemessenheit der Leistung der AG für die in dem Nachgründungs- und Einbringungsvertrag vorgesehenen Sacheinlagen führen wir aus: _____
(3) Im Rahmen der Nachgründung sind für Rechnung eines Mitglieds des Aufsichtsrats oder des Vorstands keine Aktien übernommen worden; es ist keinem Mitglied des Aufsichtsrats oder des Vorstands ein besonderer Vorteil oder eine Entschädigung oder Belohnung für die Einbringung oder Vorbereitung der Einbringung der Sacheinlagen ausbedungen worden. Die Kosten der Nachgründung und der Kapitalerhöhung werden von den Gesellschaftern der Gebrüder Meyer & Co. GmbH übernommen.
(4) Der Aufsichtsrat schlägt der Hauptversammlung der Gesellschaft vor, dem Nachgründungs- und Einbringungsvertrag zuzustimmen und die zu seiner Wirksamkeit erforderliche Kapitalerhöhung zu beschließen.
(Unterschriften)