Kurzbeschreibung

Muster aus: Naumann/Brinkmann, Die private Unfallversicherung in der Beraterpraxis, 2. Auflage, Bonn (Deutscher Anwaltverlag) 2012

Muster 12: Musterbedingung lebenslange Invaliditätsrente (UIR 1) 127 Grimm , Anhang I Nr. 15.

1. Voraussetzung für die Leistung:

Die Voraussetzungen für eine Invaliditätsleistung sind nach Ziffer 2.1.1 AUB 99 gegeben.

Der Unfall hat zu einem nach Ziffer 2.1.2.2.1 bis Ziffer 2.1.2.2.4 und Ziffer 3 AUB 99 ermittelten Invaliditätsgrad von mindestens 50 % geführt. Für die Feststellung des Invaliditätsgrades bleiben vereinbarte verbesserte Gliedertaxen unberücksichtigt.

2. Höhe der Leistung:

Wir zahlen unabhängig vom Lebensalter der versicherten Person die Unfall-Rente in Höhe der vereinbarten Versicherungssumme.

Vereinbarte progressive Invaliditätsstaffeln oder sonstige Mehrleistungen im Invaliditätsfall bleiben für die Feststellung der Höhe der Leistung unberücksichtigt.

3. Beginn und Dauer der Leistung

3.1 Die Unfallrente zahlen wir

rückwirkend ab Beginn des Monats, in dem sich der Unfall ereignet hat,
monatlich im Voraus.

3.2 Die Unfall-Rente wird bis zum Ende des Monats gezahlt, in dem

die versicherte Person stirbt oder
wir Ihnen mitteilen, dass eine nach Ziffer 9.4 AUB 99 vorgenommene Neubemessung ergeben hat, dass der unfallbedingte Invaliditätsgrad unter 50 % gesunken ist.

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