Kurzbeschreibung

Muster aus: zerb.1095 Anwaltformulare Testamente, Tanck-Krug-Süß, 6. Aufl. 2020 (zerb verlag)

Muster 12.2: Teilungsanordnung und Testamentsvollstreckung

Ich, _________________________, geb. am _________________________ in _________________________, setze meine beiden Kinder _________________________, geb. am _________________________ in _________________________, derzeit wohnhaft in _________________________, und _________________________, geb. am _________________________ in _________________________, derzeit wohnhaft in _________________________, zu meinen Vollerben zu jeweils gleichen Teilen ein. Zu Ersatzerben bestimme ich die Abkömmlinge meiner Kinder, wiederum ersatzweise soll Anwachsung eintreten.

Für die Teilung des Nachlasses unter den beiden Miterben ordne ich folgende Auseinandersetzungsanordnungen in Form einer Teilungsanordnung an:

Mein Sohn _________________________, geb. am _________________________, erhält in Anrechnung auf seinen Erbteil das gesamte Wertpapierdepot Nr. _________________________ bei der _________________________ Bank in _________________________.

Meine Tochter _________________________, geb. am _________________________, erhält in Anrechnung auf ihren Erbteil mein Hausanwesen in _________________________, _________________________ Str. _________________________, eingetragen im Grundbuch von _________________________ Fl.St. Nr. _________________________.

Die Teilungsanordnung entfällt, wenn der Wert des zugewendeten Gegenstandes höher ist als der Teilungsanspruch des Miterben unter Berücksichtigung der §§ 2050 ff. BGB, es sei denn, der Miterbe erklärt sich mit einer entsprechenden Ausgleichszahlung in den Nachlass einverstanden.

Für die Auseinandersetzung des Nachlasses unter den Miterben ordne ich Testamentsvollstreckung an. Zum Testamentsvollstrecker bestimme ich _________________________, wohnhaft in _________________________, ersatzweise für den Fall, dass der Testamentsvollstrecker vor oder nach Annahme des Amtes entfällt, soll das Nachlassgericht einen geeigneten Testamentsvollstrecker benennen. Der Testamentsvollstrecker hat die Aufgabe, den Nachlass entsprechend den von mir angeordneten Teilungsanordnungen und nach den gesetzlichen Bestimmungen auseinanderzusetzen. Bezüglich der Wertbestimmung der Nachlassgegenstände hat der Testamentsvollstrecker jederzeit das Recht, auf Kosten des Nachlasses Wertgutachten einzuholen und danach die Aufteilung unter den Miterben entsprechend der obigen Anordnung vorzunehmen.

Eine andere Aufteilung und Auseinandersetzung als die oben angeordnete darf der Testamentsvollstrecker nur vornehmen, wenn der Nachlass ansonsten aus wirtschaftlichen Gründen nicht teilbar ist, wenn z.B. ein Erbe nicht in der Lage ist, aus eigenem Vermögen einen Ausgleich zu zahlen.

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