Kurzbeschreibung

Muster aus: av.1591 Anwaltformulare Verkehrsrecht, Tietgens-Nugel, 8. Aufl. 2020 (Deutscher Anwaltverlag)

Muster 12.7: Korrektur der Signalposition

Die vom Sachverständigen gewählte Signalposition, ab welcher er davon ausgeht, dass eine Reaktionsaufforderung für ein Vermeidbarkeitsverhalten vorliegt, ist bei der gebotenen juristischen Würdigung zu korrigieren. Maßgeblich für die Vermeidbarkeitsbetrachtung ist die Bestimmung der kritischen Verkehrssituation, ab der ein an sich bevorrechtigter Fahrzeugführer nicht mehr darauf vertrauen kann, dass sein Vorrangrecht durch den anderen Verkehrsteilnehmer gewahrt wird und mithin eine Signalposition für eine sofort zu erwartende Reaktion gesetzt wird (BGH, Urt. v. 22.11.2016 – VI ZR 533/15 – juris; BGH, Urt. v. 20.9.2011 – VI ZR 282/10 = NJW-RR 2012, 157; OLG Saarbrücken, Urt. v. 3.8.2017 – 4 U 156 & 16 = zfs 2018, 137).

Insoweit wird dieser Moment vom Sachverständigen bestimmt, als das in die vorfahrtsberechtigte Straße einfahrende Fahrzeug die Fluchtlinie in der Kreuzung mit _________________________ überschritten hat. Dabei wird jedoch nicht beachtet, dass dieses Fahrzeug mit einer so hohen Geschwindigkeit in den Kreuzungsbereich eingefahren ist, dass bereits deutlich vorher erkennbar war, dass der Fahrzeugführer niemals rechtzeitig anhalten kann, um die Vorfahrt zu gewähren. Die aus juristischer Sicht zutreffende Signalposition ist daher in einer Distanz von _________________________ Meter vor dem Kreuzungsbereich anzusetzen. Der Sachverständige mag eine ergänzende Berechnung der Vermeidbarkeitsbetrachtung unter dieser Vorgabe vornehmen.

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