Kurzbeschreibung

Muster aus: av.1699 Wohnungseigentumsrecht, Greiner, 5. Aufl. 2022 (Deutscher Anwaltverlag)

Muster 13.7: Beschwerde gegen Kostenentscheidung gem. § 91a ZPO

An das Amtsgericht

Az.: 2 C 08/22

In Sachen

Acker u.a. / WEG Heinestraße 12, 75234 Musterstadt

legen wir namens der Kläger Beschwerde gegen den Beschluss des Amtsgerichts vom 26.4.2022 ein und beantragen:

Der Beschluss wird abgeändert. Die Beklagte wird verpflichtet, die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

Wert des Beschwerdegegenstands: 700,00 EUR

Begründung:

Die in diesem Verfahren angefochtenen Beschlüsse wurden in der Wohnungseigentümerversammlung am 10.3.2022 erneut, diesmal aber ohne Formfehler, gefasst. Nach Eintritt der Bestandskraft der Zweitbeschlüsse wurde der vorliegende Rechtsstreit beiderseits für erledigt erklärt. Zu Unrecht hat das Amtsgericht daraufhin im angefochtenen Beschluss Kostenaufhebung angeordnet. Gem. § 91a ZPO ist nach Erledigung des Rechtsstreits in der Hauptsache über die Kosten des Verfahrens nach billigem Ermessen unter Berücksichtigung des bisherigen Streitstandes zu entscheiden. Die Anfechtungsklage war bis zum Eintritt des erledigenden Ereignisses (Bestandskraft der Zweitbeschlüsse) zulässig und begründet, weshalb nur die Kostentragungspflicht der Beklagten billigem Ermessen entspricht.

Rechtsanwälte N.N.

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