Kurzbeschreibung
Muster aus: zerb.1134 AnwaltFormulare Erbrecht, Krug/Rudolf/Kroiß/Bittler, 7. Aufl. 2023 (zerb verlag)
Muster 13.8: Antrag auf Einziehung des Testamentsvollstreckerzeugnisses bei Unrichtigkeit
An das
Amtsgericht
– Nachlassgericht –
_________________________
Az. _________________________
Nachlassverfahren _________________________, zuletzt wohnhaft _________________________, verstorben am _________________________
In vorbezeichneter Angelegenheit zeigen wir an, dass wir _________________________, wohnhaft _________________________, vertreten.
Zum Nachweis der ordnungsgemäßen Bevollmächtigung überreichen wir in der Anlage die auf uns lautende Originalvollmacht.
Namens und in Vollmacht unseres Mandanten beantragen wir,
das _________________________ (Name) erteilte Testamentsvollstreckerzeugnis vom _________________________ wegen Unrichtigkeit einzuziehen, hilfsweise für kraftlos zu erklären, § 2361 BGB, §§ 354, 353 FamFG.
Der am _________________________ verstorbene Erblasser hat mit letztwilliger Verfügung vom _________________________, eröffnet durch das Amtsgericht _________________________ – Nachlassgericht –, die Testamentsvollstreckung für seinen gesamten Nachlass angeordnet und _________________________ zum Testamentsvollstrecker ernannt. Dieser hat das Amt durch Erklärung zur Niederschrift vor dem Amtsgericht _________________________ – Nachlassgericht – angenommen. Das Testamentsvollstreckerzeugnis wurde am _________________________ erteilt. Unser Mandant ist zum Miterben in Höhe von ⅓ neben den beiden Geschwistern berufen.
In dem zwischenzeitlich aufgefundenen, später verfassten Testament des Erblassers vom _________________________, eröffnet durch das Amtsgericht _________________________ – Nachlassgericht –, hat der Erblasser verfügt, dass sich die angeordnete Testamentsvollstreckung lediglich noch auf den Miterbenanteil des Miterben _________________________ beziehen soll. Die zunächst für den gesamten Nachlass angeordnete Testamentsvollstreckung wurde durch den Erblasser mit dieser zeitlich späteren Verfügung aufgehoben.
Auf die Nachlassakten wird Bezug genommen.
Das _________________________ erteilte Testamentsvollstreckerzeugnis ist unrichtig, da es die Beschränkung auf den Miterbenanteil nicht ausweist. Es ist daher gem. §§ 2368, 2361 Abs. 1 BGB von Amts wegen einzuziehen, hilfsweise für kraftlos zu erklären, §§ 354, 353 FamFG.
(Rechtsanwalt)