Kurzbeschreibung
Muster aus: 1369, Anwaltformulare Zivilprozessrecht, Aufl. 4
Muster 14.3: Sofortige Beschwerde nach § 793 ZPO bei Vollstreckung der Erfüllungshandlung des Gläubigers aus einem Urteil nach § 510b ZPO
An das
Landgericht
– Beschwerdekammer –
in _________________________
über das Amtsgericht
– Vollstreckungsgericht –
zu Az: _________________________
in _________________________
Sofortige Beschwerde nach § 793 ZPO
In der Zwangsvollstreckungssache
des _________________________
– Gläubiger und Erinnerungsgegner –
Verfahrensbevollmächtigte: RAe _________________________
gegen
den _________________________
– Schuldner und Erinnerungsführer –
Verfahrensbevollmächtigte: RAe _________________________
legen wir hiermit im Namen und in Vollmacht des Schuldners gegen die Entscheidung des Amtsgerichts – Vollstreckungsgerichts – vom _________________________, Az:_________________________,
Beschwerde
ein.
Es wird beantragt,
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die angefochtene Entscheidung aufzuheben. |
Begründung:
Der Gläubiger hat gegen den Schuldner ein Urteil des Amtsgerichts _________________________ erwirkt, nach dem der Schuldner verpflichtet ist, folgende Handlung innerhalb einer Frist von _________________________ durchzuführen: _________________________.
Für den Fall, dass innerhalb dieser Frist diese Handlung nicht durch den Schuldner durchgeführt wurde, ist der Schuldner nach dem Urteil verpflichtet, Schadensersatz in Höhe von _________________________ an den Gläubiger zu zahlen.
Die vollstreckbare Ausfertigung des Titels wurde dem Schuldner ausweislich der in der Anlage beigefügten Zustellbescheinigung am _________________________ zugestellt.
Der Gläubiger hat mit Schreiben vom _________________________ beantragt,
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1. |
den Gläubiger zu ermächtigen, die dem Schuldner nach dem Urteil des Amtsgerichts obliegende vertretbare Handlung, nämlich _________________________, auf Kosten des Schuldners im Wege der Ersatzvornahme durch den Gläubiger oder einen von ihm zu beauftragenden Dritten vornehmen zu lassen, |
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2. |
anzuordnen, dass der Schuldner die im Wege der Ersatzvornahme notwendigen Maßnahmen, nämlich _________________________, zu dulden hat, |
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3. |
den Schuldner zu verurteilen, an den Kläger für die durch die nach Ziff. 1 vorzunehmende Ersatzvornahme einen Kostenvorschuss in Höhe von _________________________ EUR zu zahlen, |
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4. |
gegen den Schuldner zur Erzwingung der im vollstreckbaren Urteil des Amtsgerichts _________________________ niedergelegten Verpflichtung, _________________________, ein Zwangsgeld bis zu 25.000 EUR und für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, ersatzweise Zwangshaft von bis zu sechs Monaten festzusetzen. |
Mit der angefochtenen Entscheidung vom _________________________ ist das Amtsgericht diesen Anträgen gefolgt.
Gegen diese am _________________________ zugestellte Entscheidung richtet sich die vorliegende sofortige Beschwerde.
Die angefochtene Entscheidung ist fehlerhaft, da das amtsgerichtliche Urteil auf einen Antrag des Gläubigers nach § 510b ZPO erfolgte. Bei einem derartigen Verfahren ist jedoch die Vollstreckung des Erfüllungstitels grundsätzlich ausgeschlossen (§ 888a ZPO).
Es wird gebeten, der Beschwerde durch Aufhebung der angefochtenen Entscheidung nach § 572 Abs. 1 ZPO abzuhelfen. Andernfalls wird gebeten, die sofortige Beschwerde dem Beschwerdegericht vorzulegen und die Nichtabhilfegründe mitzuteilen.
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Rechtsanwalt