Kurzbeschreibung
Muster aus: zap.0030 Praxis des Handels- und Gesellschaftsrechts, Thomas Wachter-Heribert Heckschen, 6. Aufl. 2024 (Deutscher Anwaltverlag)
Muster 14.36: Ausgliederungsplan (Ausgliederung von einer AG zur Neugründung einer GmbH)
Urkundseingang
_________________________
A.
Sodann baten die Erschienenen, handelnd wie angegeben, um die Beurkundung des Nachstehenden:
Ausgliederungsplan
Vorbemerkung
(1) Die A-AG betreibt an dem Standort in _________________________ neben anderen Unternehmensbereichen die Herstellung und den Vertrieb von hochwertigen Gartenmöbel (der "Geschäftsbereich Gartenmöbel").
(2) Die A-AG beabsichtigt, sich von dem Geschäftsbereich Gartenmöbel zu trennen. Zur Vorbereitung der Veräußerung soll der Geschäftsbereich Gartenmöbel auf eine selbstständige, hundertprozentige Tochtergesellschaft der A-AG ausgelagert werden.
(3) Die Auslagerung des Geschäftsbereichs soll im Wege der Ausgliederung zur Neugründung nach § 123 Abs. 3 Nr. 2 UmwG erfolgen.
Dies vorausgeschickt erklärt die A-AG, was folgt:
§ 1 Beteiligte Rechtsträger, Ausgliederung
(1) An der Ausgliederung sind beteiligt die A-AG mit Sitz in _________________________, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts _________________________ unter HRB _________________________ als übertragender Rechtsträger und die B-GmbH mit Sitz in _________________________ als aufnehmender Rechtsträger. Die B-GmbH wird im Zuge der Ausgliederung neu gegründet und ist daher noch nicht im Handelsregister eingetragen.
(2) Die A-AG überträgt hiermit den Geschäftsbereich Gartenmöbel als Gesamtheit nach näherer Maßgabe von § 2 dieses Vertrages auf die B-GmbH, und zwar im Wege der Ausgliederung zur Neugründung nach § 123 Abs. 3 Nr. 2 UmwG. Die Übertragung erfolgt gegen Gewährung eines neuen Geschäftsanteils an der neu gegründeten Gesellschaft B-GmbH an die übertragende Gesellschaft A-AG.
(3) Die Firma der im Wege der Ausgliederung neu zu gründenden Gesellschaft lautet: "B-GmbH".
(4) Der Sitz der B-GmbH ist _________________________.
(5) Vorbehaltlich der Genehmigung der Gesellschafterversammlung der A-AG wird für die B-GmbH der als Anlage 1 zu dieser Urkunde genommene Gesellschaftsvertrag festgestellt. Auf die Anlage wird verwiesen, sie wurde mit verlesen und von dem Beteiligten genehmigt.
§ 2 Vermögensübertragung
(Anm.: § 2 kann dem Muster: Spaltungsvertrag bei Abspaltung einer GmbH entnommen werden, s. Rdn 240.)
§ 3 Gegenleistung, Umtauschverhältnis
(1) Das Stammkapital der neu gegründeten B-GmbH beträgt _________________________ EUR.
(2) Die A-AG übernimmt den Geschäftsanteil (lfd. Nr. 1) in gleicher Höhe. Der gewährte Geschäftsanteil ist ab dem Ausgliederungsstichtag gewinnbezugsberechtigt. (Anm.: Eine variable Gewinnbezugsberechtigung für den Fall der Verzögerung der Eintragung ist zulässig: BGH, 4.12.2012 – II ZR 17/12, DB 2013, 334; dazu Bungert/Wansleben, DB 2013, 979.) Er ist mit keinen Besonderheiten ausgestattet.
(3) Bare Zuzahlungen werden nicht geleistet.
(4) Der Gesamtwert, zu dem die erbrachte Sacheinlage von der B-GmbH übernommen wird, entspricht dem handelsrechtlichen Buchwert des übertragenen Vermögens zum Ausgliederungsstichtag. Soweit der Buchwert des übertragenen Nettovermögens den Nennbetrag der dafür gewährten Geschäftsanteile übersteigt, wird der Differenzbetrag in die Kapitalrücklage der B-GmbH eingestellt. Eine Vergütung für den Differenzbetrag wird nicht geschuldet.
§ 4 Spaltungsstichtag
Die Übernahme des vorbezeichneten Vermögens der A-AG erfolgt im Innenverhältnis mit Wirkung zum Ablauf des 31.12._________________________. Vom 01.01._________________________ an gelten alle Handlungen und Geschäfte der A-AG, die das übertragene Vermögen betreffen, als für Rechnung der B-GmbH vorgenommen.
§ 5 Besondere Rechte
Besondere Rechte im Sinne von § 126 Abs. 1 Nr. 7 UmwG bestehen bei der B-GmbH nicht. Einzelnen Anteilsinhabern werden im Rahmen der Spaltung keine besonderen Rechte gewährt.
§ 6 Besondere Vorteile
(Anm.: Eine Negativerklärung ist weder für Angaben nach Abs. 1 Nr. 7 noch nach Nr. 8 erforderlich: OLG Frankfurt am Main, 4.4.2011 – 20 W 466/10, BeckRS 2011, 22550.)
Besondere Vorteile im Sinne von § 126 Abs. 1 Nr. 8 UmwG werden weder einem Mitglied eines Vertretungs- oder Aufsichtsorgans noch dem Abschlussprüfer oder dem Spaltungsprüfer gewährt.
§ 7 Folgen der Abspaltung für Arbeitnehmer und ihre Vertretungen
Durch die Abspaltung ergeben sich für die Arbeitnehmer und ihre Vertretungen die nachgenannten Folgen: _________________________
Insoweit sind folgende Maßnahmen vorgesehen: _________________________
§ 8 Abfindungsangebot
Es ist kein Abfindungsangebot erforderlich, da § 125 UmwG die Anwendung des § 29 UmwG bei der Ausgliederung ausschließt.
§ 9 Geschäftsführerbestellung
Die A-AG als Gründerin hält eine erste Gesellschafterversammlung der B-GmbH ab und beschließt unter Verzicht auf alle gesellschaftsvertraglichen und gesetzlichen Form- und Fristvorschriften für die Vorbereitung, Einberufung und Durchführung einer Gesellschafterversammlung Folgendes:
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Zum ersten Geschäftsführer der B-GmbH wird Herr ___________________... |