Ausgliederung eines Einzelunternehmens zur Neugründung einer Kapitalgesellschaft
Ausgliederung eines Einzelunternehmens
Das FG Münster befasste sich mit dem Fall einer GmbH, die im Zuge einer Ausgliederung gegründet worden war. Alleiniger Gesellschafter der GmbH war der Alleineigentümer mehrerer Grundstücke, die er im Betriebsvermögen seines Einzelunternehmens hielt. Eine Eintragung als Einzelkaufmann im Handelsregister war gegeben. Der Alleingesellschafter gliederte im Jahr 2021 sein Einzelunternehmen mit allen Aktiva und Passiva gemäß §§ 152, 158 ff., 123 ff. UmwG auf die im Zuge der Ausgliederung gegründete GmbH aus. Dabei wurden auch die Anteile an einer weiteren GmbH mitübertragen, die Alleingesellschafterin weiterer, teils grundbesitzender Kapitalgesellschaften war.
Steuerbefreiung von der Grunderwerbsteuer
Im Zusammenhang mit der Ausgliederung und der Übertragung der GmbH-Beteiligung wurde vom Finanzamt Grunderwerbsteuer festgesetzt. Die Antragstellerin legte jedoch Einspruch ein und beantragte die Aussetzung der Vollziehung. Sie vertrat die Ansicht, dass die Erwerbsvorgänge nach § 6a GrEStG steuerfrei seien. Die Aussetzung der Vollziehung wurde vom Finanzamt abgelehnt. Doch vor dem FG Münster hatte der Antrag Erfolg. Nach Auffassung des Gerichts bestehen ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit des angefochtenen Grunderwerbsteuerbescheids. Das Gericht stellte fest, dass der Befreiungstatbestand des § 6a Satz 1 GrEStG erfüllt sei.
Das FG Münster hat wegen grundsätzlicher Bedeutung die Beschwerde zum Bundesfinanzhof zugelassen.
FG Münster, Beschluss v. 3.5.2022, 8 V 246/22 GrE, veröffentlicht mit dem Juni-Newsletter des FG Münster
-
Vermietung an den Partner in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft
812
-
BVerfG verhandelt im November zum Solidaritätszuschlag
707
-
Antrag auf Aufteilung der Steuerschuld nach § 268 AO ist unwiderruflich
690
-
Abschreibung für eine Produktionshalle
632
-
Selbst getragene Kraftstoffkosten bei der 1 %-Regelung
544
-
Berechnung der Zehn-Jahres-Frist bei sanierungsrechtlicher Genehmigung
519
-
Abzug von Fahrtkosten zur Kinderbetreuung
493
-
Neue Grundsteuer B in Baden-Württemberg ist verfassungsmäßig
473
-
Sonderausgabenabzug für einbehaltene Kirchensteuer auf Kapitalerträge aus anderen Einkunftsarten
465
-
Anschrift in Rechnungen
421
-
Alle am 21.11.2024 veröffentlichten Entscheidungen
21.11.2024
-
Keine Rückstellung für vorläufig festgesetzte Zinsrückzahlung
21.11.2024
-
Erfordernis der Glaubhaftmachung gem. § 52a Abs. 6 FGO
20.11.2024
-
Betriebsausgabenabzug für steuerfreie Photovoltaikanlagen auch in 2022 möglich
18.11.2024
-
Keine AdV bei geltend gemachter Verfassungswidrigkeit der Grundsteuerwertermittlung
18.11.2024
-
BFH zur Vorteilsminderung bei der 1 %-Regelung
18.11.2024
-
Bestattungskosten als Nachlassverbindlichkeiten bei Zahlung aus einer Sterbegeldversicherung
18.11.2024
-
Erbschaftsteuerlicher Freibetrag bei Erbverzicht der Elterngeneration
18.11.2024
-
Hinzurechnungsbesteuerung und Kapitalverkehrsfreiheit bei Schweizer Tochtergesellschaften
15.11.2024
-
Keine Kfz-Steuerbefreiung bei untergeordneter land- und forstwirtschaftlicher Tätigkeit
15.11.2024