Kurzbeschreibung
Muster aus: av.1670 AnwaltFormulare, Heidel-Pauly, 10. Aufl. 2021 (Deutscher Anwaltverlag)
Muster 15.50: Trennungsunterhalt wg. Krankheit/Alters, Zahlungsantrag
Die Beteiligten sind Eheleute, sie sind seit dem Jahr _____ miteinander verheiratet. Aus der Ehe gibt es _____ Kinder, die bereits wirtschaftlich selbstständig sind. Am _____ haben sich die Beteiligten getrennt.
Mit diesem Antrag macht die Antragstellerin den ihr aus § 1361 BGB zustehenden laufenden und rückständigen Ehegatten-Trennungsunterhalt geltend.
1. Die Antragstellerin hat kein Einkommen/nur ein Einkommen von _____ EUR. Ihr ist eine Erwerbstätigkeit/Ausweitung ihrer Erwerbstätigkeit auf Dauer auch nicht zumutbar.
Denn die Antragstellerin ist bereits seit langer Zeit erheblich krank. Sie leidet an _____, wie aus der beigefügten ärztlichen Bescheinigung ersichtlich. Dieses Attest belegt auch, dass die Erkrankung seit _____ besteht und trotz aller Behandlungen weder in der Vergangenheit eine Besserung eingetreten ist noch mit einer Besserung für die Zukunft gerechnet werden kann. Aufgrund dieser Erkrankungen ist die Antragstellerin erwerbsunfähig/nur teilweise erwerbsfähig.
Beweis: Sachverständigengutachten
Es kommt hinzu, dass der Antragstellerin auch wegen ihres Alters von _____ Jahren eine Erwerbstätigkeit/Ausweitung ihrer Erwerbstätigkeit nicht mehr zugemutet werden kann. Sie war zuletzt im Jahr _____ erwerbstätig und hat seither im Einvernehmen mit dem Antragsgegner den Haushalt geführt sowie früher die gemeinsamen Kinder betreut und versorgt. Sie hat deshalb keinerlei aktuelle berufliche Erfahrung. Zusätzlich ist zu berücksichtigen, dass der Antragsgegner mit netto _____ EUR ein gutes Einkommen hat und daraus jetzt kein Kindesunterhalt mehr bestritten werden muss. Die Antragstellerin ist deshalb, obwohl sie noch einige Jahre von der allgemeinen Altersgrenze entfernt ist, auch aufgrund ihres Alters nicht mehr verpflichtet, eine Erwerbstätigkeit aufzunehmen/ihre Erwerbstätigkeit auszuweiten.
2. Der Antragsgegner verdient monatsdurchschnittlich netto _____ EUR. Als Beleg überreichen wir die jüngste, der Antragstellerin vorliegende Verdienstbescheinigung des Antragsgegners, nämlich für den Monat _____. Die Antragstellerin unterstellt, dass das Einkommen des Antragsgegners seither um jedenfalls _____ EUR gestiegen ist. Der Antragsgegner wird aufgefordert, einen aktuellen Einkommensnachweis vorzulegen. Für den Fall, dass dies nicht binnen der vom Gericht zu setzenden Erwiderungsfrist geschehen sollte, wird hiermit bereits gemäß § 236 Abs. 2 FamFG beantragt, das Gericht möge Auskünfte und Belege bei _____ (mögliche Auskunftgeber gem. § 236 Abs. 1 FamFG) einholen.
Vom Einkommen des Antragsgegners sind berufsbedingt notwendige Kosten in Höhe von _____ für _____abgezogen worden. Weitere unterhaltsrelevante Belastungen des Antragsgegners sind nicht bekannt.
3. Die Anträge rechtfertigen sich aus folgenden Überlegungen:
a) |
Mit dem Antrag zu 1 wird der laufende Unterhaltsanspruch der Antragstellerin geltend gemacht, und zwar in Höhe von 3/7 des Einkommens des Antragsgegners (nach Ziff. 15.2 der SüdL 45 %). Daraus ergibt sich ein Monatsunterhalt von _____ EUR. |
b) |
Der Antrag zu 2 betrifft den Unterhaltsrückstand für die Zeit von _____ bis _____. |
Mit Schreiben der Verfahrensbevollmächtigten der Antragstellerin vom _____ war der Antragsgegner aufgefordert worden, ab dem Monatsanfang den nun mit dem Antrag zu 1 geltend gemachten Monatsunterhalt an die Antragstellerin zu zahlen. Eine Kopie dieses Schreibens fügen wir bei. Es ist dem Antragsgegner spätestens am _____ zugegangen.
Damit befindet sich der Antragsgegner seit dem Monatsanfang vor Zugang in Verzug. Er hat nichts (oder, sofern Teilbeträge gezahlt worden sind: nur _____ EUR monatlich) gezahlt. Der seither aufgelaufene Rückstand berechnet sich daher folgendermaßen: _____