Kurzbeschreibung
Muster aus: av.1591 Anwaltformulare Verkehrsrecht, Tietgens-Nugel, 8. Aufl. 2020 (Deutscher Anwaltverlag)
Muster 15.8: Keine Zurechnung des Verhaltens Dritter bei grob fahrlässiger Herbeiführung des Versicherungsfalls
_________________________ Versicherung AG
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Schaden-Nr./VS-Nr./Az. _________________________
Schaden vom _________________________
Pkw _________________________, amtl. Kennzeichen _________________________
Sehr geehrte Damen und Herren,
in vorbezeichneter Angelegenheit lehnten Sie durch Schreiben vom _________________________ Ihre Eintrittspflicht mit der Begründung ab, der Schaden sei vom Fahrer des versicherten Fahrzeugs grob fahrlässig herbeigeführt worden und mein Mandant habe sich das dahin gehende Fehlverhalten des _________________________ zurechnen zu lassen.
Nach eingehender Prüfung vermögen wir uns der von Ihnen vertretenen Auffassung zur Sach- und Rechtslage nicht anzuschließen. Entgegen der von Ihnen vertretenen Auffassung ist _________________________ nicht als Repräsentant unseres Mandanten zu qualifizieren. Voraussetzung hierfür wäre, dass _________________________ aufgrund eines Vertretungs- oder ähnlichen Verhältnisses an die Stelle unseres Mandanten getreten ist (vgl. nur BGH, Urt. v. 14.5.2003 – Az. IV ZR 166/02 = zfs 2003, 411; BGH, Urt. v. 18.5.2011 – IV ZR 168/09 = zfs 2011, 518; BGH, Urt. v. 21.4.1993 – Az. IV ZR 34/92 = zfs 1993, 306 = VersR 1993, 828). Die bloße Überlassung der Obhut über das versicherte Risiko reichte hierfür noch nicht aus (BGH a.a.O.; LG Arnsberg, Urt. v. 15.5.2016 – 2 O 365/13 – juris). _________________________ muss vielmehr in einem gewissen, nicht ganz unbedeutenden Umfang berechtigt gewesen sein, für unseren Mandanten zu handeln.
Richtig ist zwar, dass _________________________ bereits des Öfteren das Fahrzeug unseres Mandanten benutzt hatte. Dennoch verblieb unserem Mandanten die alleinige Entscheidungsgewalt darüber, wer wann mit dem Fahrzeug fahren durfte. Darüber hinaus wurden und werden sämtliche Kosten für das Fahrzeug allein von unserem Mandanten bestritten. Letztlich werden sämtliche Rechte aus dem Versicherungsvertrag allein von unserem Mandanten wahrgenommen. Danach ist _________________________ gerade nicht als Repräsentant unseres Mandanten zu qualifizieren.
Zur Meidung unnötiger gerichtlicher Weiterungen haben wir Sie deshalb aufzufordern, den Reparaturkostenbetrag in Höhe von _________________________ abzüglich des vertraglich vereinbarten Selbstbehalts in Höhe von _________________________ umgehend, spätestens bis zum
_________________________ (10-Tages-Frist)
auf das Ihnen bekannte Konto unseres Mandanten zu überweisen. Nach fruchtlosem Fristablauf werden wir unserem Mandanten empfehlen, unverzüglich gerichtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen.
Mit freundlichen Grüßen
(Rechtsanwalt)