Kurzbeschreibung
Muster aus: 1369, Anwaltformulare Zivilprozessrecht, Aufl. 4
Muster 16.12: Antrag auf Erlass einer Sicherungsverfügung mit Erwerbsverbot
An das
Amtsgericht _________________________
Antrag auf Erlass einer Sicherungsverfügung mit Erwerbsverbot
In Sachen
des _________________________
– Antragsteller –
Verfahrensbevollmächtigte: RAe _________________________
gegen
Herrn _________________________
– Antragsgegner –
beantragen wir namens und kraft beigefügter Prozessvollmacht des Antragstellers bei dem wegen der Dringlichkeit der Angelegenheit nach § 942 ZPO zuständigen Amtsgericht ohne mündliche Verhandlung den Erlass folgender einstweiliger Verfügung:
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1. |
Dem Antragsgegner wird es unter Androhung eines Ordnungsgeldes bis zu 250.000 EUR und für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, Ordnungshaft, oder Ordnungshaft bis zu 6 Monaten, verboten, seine Eintragung als Eigentümer des Grundstücks _________________________, Grundbuch des Amtsgerichts _________________________, für _________________________, Band _________________________, Blatt _________________________, zu beantragen bzw. einen bereits gestellten Eintragungsantrag aufrecht zu erhalten. |
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2. |
Die Eintragung eines Widerspruchs gegen die für den Antragsgegner bei dem unter 1. genannten Grundstück in Abt. II. eingetragene Auflassungsvormerkung wird angeordnet. |
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3. |
Das Grundbuchamt wird um die Eintragung des Widerspruchs gemäß 2. ersucht. |
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4. |
Der Antragsgegner trägt die Kosten des Verfahrens. |
Begründung:
Der Antragsteller hat mit Kaufvertrag vom _________________________, beurkundet vom Notar _________________________, das im Antrag zu 1. bezeichnete Grundstück verkauft. In der Urkunde wurde die Auflassung erklärt und die Auflassungsvormerkung bewilligt sowie deren Eintragung beantragt. Die Auflassungsvormerkung ist eingetragen.
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Glaubhaftmachung: |
1. Fotokopie des Kaufvertrags vom _________________________, Anlage 1, |
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2. Fotokopie beglaubigter Grundbuchauszug vom _________________________, Anlage 2. |
Der Antragsteller hat mit dem Antragsgegner in einfach-schriftlicher Form im Zusammenhang mit dem oben bezeichneten notariell beurkundeten Kaufvertrag vereinbart, dass der Antragsteller verpflichtet ist, das Grundstück zurück zu erwerben, wenn _________________________.
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Glaubhaftmachung: |
Vereinbarung vom _________________________, Anlage 3. |
Der Antragsgegner hatte den Antragsteller zuvor darauf hingewiesen, die Einhaltung der notariellen Form sei nicht erforderlich. Man könne insofern die Notarkosten sparen.
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Glaubhaftmachung: |
Schreiben des Antragsgegners vom _________________________, Anlage 4. |
Der Antragsteller ist inzwischen anwaltlich beraten und ist daher der Auffassung, dass der Kaufvertrag wegen Verstoßes gegen § 311b Abs. 1 S. 1 BGB formnichtig ist. Wenn der Antragsgegner jedoch als Eigentümer eingetragen wird, ist der Vertrag seinem gesamten Inhalt nach – und damit auch im Hinblick auf die einfach-schriftliche zusätzliche Vereinbarung vom _________________________ – gem. § 311b Abs. 1 S. 2 BGB geheilt. Der Antragsteller würde damit seinen Grundbuchberichtigungsanspruch verlieren.
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Rechtsanwalt