Kurzbeschreibung
Muster aus: av.1651 Praxis des Arbeitsrechts, Kunz/Henssler/Nebeling/Beck, 7. Aufl. 2023 (Deutscher Anwaltverlag)
Muster 16.39: Volontärsvertrag
Zwischen
der Firma _________________________
– nachfolgend "Gesellschaft" genannt –
und
Herrn/Frau _________________________
– nachfolgend "Volontär" genannt –
wird folgender Volontärsvertrag geschlossen:
Vorbemerkung
Der Volontär beabsichtigt zum Zwecke der Ausbildung ein Volontariat bei der Gesellschaft zu absolvieren, wobei keine abgeschlossene Fachausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf beabsichtigt ist.
§ 1
Volontariatsinhalt
Das Volontariat dient der Vermittlung von Kenntnissen, Fertigkeiten und Erfahrungen auf folgenden Gebieten:
_________________________
_________________________
_________________________
Die Parteien sind sich darüber einig, dass ein Arbeitsverhältnis hierdurch nicht begründet wird.
Die Ausbildung ist sachlich und zeitlich wie folgt gegliedert:
Zeitraum |
Tätigkeit |
_________________________ |
_________________________ |
_________________________ |
_________________________ |
_________________________ |
_________________________ |
§ 2
Ausbildungsort und Arbeitszeit
Das Volontariat wird in dem Betrieb der Gesellschaft in _________________________ absolviert.
Die Dauer der regelmäßigen täglichen Ausbildungszeit beträgt von Montag bis Freitag _________________________ Stunden, beginnt täglich um _________________________ Uhr und endet um _________________________ Uhr.
§ 3
Volontariatszeit und Kündigung
Das Volontariat beginnt am _________________________ und ist zunächst befristet auf einen Monat. Innerhalb dieses Zeitraumes (Probezeit) kann das Vertragsverhältnis von beiden Seiten ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gekündigt werden. Wird das Vertragsverhältnis ohne Kündigung fortgesetzt, endet es spätestens, ohne dass es einer weiteren Kündigung bedarf, am _________________________. Einer Weiterbeschäftigung über diesen Termin hinaus wird schon jetzt widersprochen.
Kündigungen müssen schriftlich und nach Maßgabe des § 22 Berufsbildungsgesetz erfolgen.
§ 4
Vergütung
Der Volontär erhält eine am Ende eines Kalendermonats nachträglich fällig werdende Bruttovergütung von EUR _________________________ monatlich. Daneben werden folgende Sachleistungen gewährt: _________________________
§ 5
Fortzahlung der Vergütung
Die Fortzahlung der Vergütung im Verhinderungs- und Krankheitsfall richtet sich nach § 19 Berufsbildungsgesetz und dem Entgeltfortzahlungsgesetz.
§ 6
Urlaub
(1) Der Urlaubsanspruch des Volontärs richtet sich nach dem Bundesurlaubsgesetz bzw. im Fall seiner Anwendbarkeit nach § 19 des Jugendarbeitsschutzgesetzes. Der Urlaub ist in Abstimmung mit der Gesellschaft zu nehmen.
§ 7
Pflichten der Gesellschaft
Die Gesellschaft verpflichtet sich, den Volontär auf den in § 1 dieses Vertrages genannten Gebieten im Rahmen der betrieblichen Möglichkeiten und unter Beachtung der Vorschriften des Berufsbildungsgesetzes auszubilden, dem Volontär am Ende der Volontariatszeit einen Tätigkeitsnachweis und auf Wunsch ein qualifiziertes Zeugnis auszustellen.
§ 8
Pflichten des Volontärs
Der Volontär ist verpflichtet,
▪ |
die ihm im Rahmen der Ausbildung gem. § 1 übertragenen Arbeiten sorgfältig auszuführen und entsprechende Anweisungen der Gesellschaft zu befolgen, |
▪ |
die für den Betrieb gültigen einschlägigen Regelungen und Sicherheitsvorschriften zu beachten, |
▪ |
Werkzeuge, Maschinen und sonstige Arbeitsgeräte pfleglich zu behandeln, |
▪ |
bei einer Verhinderung die Gesellschaft unverzüglich zu unterrichten und im Fall krankheitsbedingter Verhinderung zusätzlich spätestens am 3. Tag eine entsprechende ärztliche Bescheinigung vorzulegen, |
▪ |
sowie alle ihm während seiner Tätigkeit bekannt gewordenen betriebsinternen Angelegenheiten, insbesondere Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse geheim zu halten. |
§ 9
Versicherung, Haftpflicht
Der Volontär wird von der Gesellschaft zur gesetzlichen Unfallversicherung angemeldet.
Der Volontär wird eine der Dauer und dem Zweck dieses Vertrages angepasste Haftpflichtversicherung auf eigene Kosten abschließen und den Abschluss vor Beginn des Volontariates nachweisen.
§ 10
Schlussvorschriften
(1) Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung dieser Schriftformklausel selbst. Ausgeschlossen sind damit Änderungen dieses Vertrages durch betriebliche Übung. Das vorstehende Schriftformerfordernis findet keine Anwendung bei Abreden, die nach Abschluss dieses Vertrages unmittelbar zwischen den Vertragsparteien mündlich getroffen werden.
(2) Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
Ort, Datum
_________________________ |
_________________________ |
Gesellschaft |
Volontär, ggf. gesetzlicher Vertreter |