Kurzbeschreibung
Muster aus: Naumann/Brinkmann, Die private Unfallversicherung in der Beraterpraxis, 2. Auflage, Bonn (Deutscher Anwaltverlag) 2012
Muster 17: Musterbedingung Invaliditäts-Zusatzversicherung für Kinder (KIZ)
(fett gesetzte Passagen sind ungültig)
Der Versicherungsumfang
1 Wer kann versichert werden?
Die Versicherung kann für Kinder vom vollendeten ersten bis zum vollendeten … Lebensjahr abgeschlossen werden.
2 Was ist durch diesen Vertrag versichert? (Versicherungsfall)
2.1 Wir bieten Versicherungsschutz für die während der Wirksamkeit des Vertrages durch Krankheit oder Unfall unfreiwillig eingetretene Invalidität. In diesem Zusatzvertrag gilt als Invalidität, wenn die körperliche Funktion, geistige Fähigkeit oder seelische Gesundheit des versicherten Kindes mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweicht und dessen Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist. Weiterhin muss nach dem Schwerbehindertenrecht im Sozialgesetzbuch IX ein Grad der Behinderung (GdB) von wenigstens 50 vorliegen.
Versicherungsschutz besteht nicht für angeborene Krankheiten oder für sonstige unter Ziffer 5 bzw. 6 genannte Fälle.
2.2 Als Zeitpunkt für den Eintritt der Invalidität gilt der Zugang des Antrags auf Feststellung der Behinderung bei der für die Feststellung des Grades der Behinderung zuständigen Stelle.
3 Welche Voraussetzungen gelten für den Anspruch auf unsere Leistung?
3.1 Sie müssen die Invalidität durch Vorlage des Bescheids der für die Feststellung des Grades der Behinderung zuständigen Stelle über die Schwerbehinderung nachweisen und geltend machen.
3.2 Wird eine Krankheit, die Invalidität zur Folge hat, während der Dauer des Vertrages ärztlich festgestellt, kann ein Anspruch auf Leistung auch noch dann entstehen, wenn die Invalidität innerhalb von 12 Monaten nach Beendigung des Vertrages eingetreten ist. Dies gilt auch für einen während der Dauer des Vertrages eingetretenen Unfall.
4 Was gilt für Art, Höhe und Dauer der Leistung?
4.1 Die Invaliditätsleistung zahlen wir als monatliche Rente in der vereinbarten Höhe. Vereinbarungen im Hauptvertrag über erhöhte Invaliditätsleistungen gelten nicht für die Invaliditäts-Zusatzversicherung.
4.2 Die Rente zahlen wir ab dem Ersten des Monats, der auf den Zugang des Antrags auf Feststellung der Behinderung bei der für die Feststellung des Grades der Behinderung zuständigen Stelle. Die Rente wird gezahlt für die Zeit, in der die Invalidität durch einen gültigen Schwerbehindertenausweis nachgewiesen wird. Sie wird monatlich im Voraus bis zum Ende des sechsten Monats nach dem Tode der versicherten Person gezahlt.
4.3 Die Rentenzahlung ruht, wenn der Fortbestand der Invalidität nicht mehr nachgewiesen wird. Während der Laufzeit des Vertrages setzen wir die Rentenzahlung fort, wenn Sie uns eine Invalidität erneut nachweisen; Ziff. 4.2 gilt entsprechend.
Nach Ende des Vertrages ist die Fortsetzung der Rentenzahlung von dem Nachweis abhängig, dass ausschließlich die früheren Beeinträchtigungen wieder zur Invalidität mit einem Grad der Behinderung von wenigstens 50 führten. Der Anspruch auf Fortsetzung erlischt, wenn seit dem Zeitpunkt der Unterbrechung mehr als 10 Jahre vergangen sind.
4.4 Wir sind berechtigt, jeweils nach Ablauf von zwei Jahren nach der letzten Geltendmachung den Fortbestand der Invalidität zu überprüfen.
Wir sind auch berechtigt, Lebensbescheinigungen anzufordern. Senden Sie uns die angeforderte Bescheinigung nicht unverzüglich, ruht die Rentenzahlung ab nächster Fälligkeit.
5 Welchen Einfluss haben Versicherungsunfähigkeit und Ausschlüsse auf den Vertrag?
5.1 Nicht versicherbar und trotz Beitragszahlung nicht versichert sind Personen, bei denen bereits vor Vertragsbeginn eine Invalidität nach Ziff. 2.1 bestand.
5.2 Wird eine vor Vertragsbeginn bestehende Invalidität nach Ziff. 2.1 erst während der Wirksamkeit des Vertrages durch Bescheid festgestellt, erlischt der Vertrag rückwirkend ab Beginn; bereits gezahlte Beiträge zahlen wir zurück.
Dies gilt entsprechend, wenn wir nach Ziff. 6.1 keine Leistung erbringen.
5.3 Sind wir nach Ziff. 6.2 von der Leistung frei, erlischt der Vertrag rückwirkend mit dem Zugang des Antrags auf Feststellung der Behinderung bei der für die Feststellung des Grades der Behinderung zuständigen Stelle. Die ab diesem Zeitpunkt gezahlten Beiträge zahlen wir zurück.
6 In welchen Fällen ist der Versicherungsschutz ausgeschlossen?
Versicherungsschutz besteht nicht für Invalidität, die ganz oder überwiegend eingetreten ist aufgrund
6.1 angeborener Krankheiten;
6.2 von Neurosen, Persönlichkeits- und Verhaltensstörungen sowie von Psychosen oder Oligophrenie. Versicherungsschutz besteht jedoch, wenn die Beeinträchtigung durch einen Unfall oder eine Erkrankung mit hirnorganischen Schäden oder durch eine Vergiftung oder Infektion verursacht wurde, die während der Wirksamkeit des Vertrages eingetreten ist.
6.3 von Unfällen durch Bewusstseinsstörungen, soweit sie auf Trunkenheit oder suchterzeugenden Mitteln beruhen, sowie von Krankheiten, die...