Leitsatz (amtlich)
In der Kinderinvaliditätszusatzversicherung kann der Nachweis des Leistungsfalls in bedingungsgemäßer Form durch Vorlage der Bescheide des Versorgungsamt bzw. des Schwerbeschädigtenausweises erbracht werden.
Verfahrensgang
LG Mannheim (Entscheidung vom 19.06.2008; Aktenzeichen 9 O 427/07) |
Tenor
1. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Landgerichts Mannheim vom 19.06.2008 - 9 O 427/07 - wird zurückgewiesen.
2. Die Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Zwangsvollstreckung kann durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aus dem Urteil vollstreckbaren Betrages abgewendet werden, wenn nicht die Gegenseite vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
4. Die Revision wird nicht zugelassen
Tatbestand
Der Kläger nimmt die Beklagte auf Leistungen aus einer Kinderunfallversicherung mit Kinderinvaliditätszusatzversicherung in Anspruch, mit der sein Sohn Lukas auch gegen den Eintritt krankheitsbedingter Invalidität versichert ist. In den Vertrag einbezogen sind die Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Invaliditäts-Zusatzversicherung von Kindern (KIZ), die u. a. bestimmen:
A. Die Vertragspartner
Sie als Versicherungsnehmer sind unser Vertragspartner, versicherte Person ist das Kind. Wir als Versicherer erbringen die in diesem Zusatzvertrag vereinbarte Leistung, die den Versicherungsschutz der bestehenden Unfallversicherung(Hauptvertrag) ergänzt.
B. Die Verträge
Haupt- und Zusatzvertrag sind rechtlich selbständige Verträge. Für den Zusatzvertrag gelten ausschließlich diese Allgemeinen Versicherungsbedingungen; er erlischt nach Ziffer 10.2, wenn der Hauptvertrag endet. ....
2 Was ist durch diesen Vertrag versichert? (Versicherungsfall)
2.1 Wir bieten Versicherungsschutz für die während der Wirksamkeit des Vertrages durch Krankheit oder Unfall unfreiwillig eingetretene Invalidität. In diesem Zusatzvertrag gilt als Invalidität eine nicht nur vorübergehende Funktionsbeeinträchtigung, die auf einem regelwidrigen körperlichen, geistigen oder seelischen Zustand beruht und die nach dem Schwerbehindertengesetzt einen Grad der Binderung (GdB) von wenigstens 50% erreicht.
.....
2.2 Als Zeitpunkt für den Eintritt der Invalidität gilt der Zugang des Antrags auf Feststellung der Behinderung beim Versorgungsamt.
3 Welche Voraussetzungen gelten für den Anspruch auf unsere Leistung?
3.1 Sie müssen die Invalidität durch Vorlage des Bescheids des Versorgungsamts über die Schwerbehinderung nachweisen und geltend machen.
...
4 Was gilt für Art, Höhe und Dauer der Leistung?
4.1 Die Invaliditätsleistung zahlen wir als monatliche Rente in der vereinbarten Höhe. Vereinbarungen im Hauptvertrag über erhöhte Invaliditätsleistungen gelten nicht für die Invaliditäts-Zusatzversicherung.
4.2 Die Rente zahlen wir ab dem Ersten des Monats, der auf den Zugang des Antrags auf Feststellung der Behinderung bei der für die Feststellung des Grades der Behinderung zuständigen Stelle. Die Rente wird gezahlt für die Zeit, in der die Invalidität durch einen gültigen Schwerbehindertenausweis nachgewiesen wird. Sie wird monatlich im voraus bis zum Ende des sechsten Monats nach dem Tode der versicherten Person gezahlt.
4.3 Die Rentenzahlung ruht, wenn der Fortbestand der Invalidität nicht mehr nachgewiesen wird. Während der Laufzeit des Vertrages setzen wir die Rentenzahlung fort, wenn Sie uns eine Invalidität erneut nachweisen; Ziffer 4.2 gilt entsprechend. ...
4.4 Wir sind berechtigt, jeweils nach Ablauf von zwei Jahren nach der letzten Geltendmachung den Fortbestand der Invalidität zu überprüfen. Wir sind auch berechtigt, Lebensbescheinigungen anzufordern. Senden Sie uns die angeforderte Bescheinigung nicht unverzüglich, ruht die Rentenzahlung ab nächster Fälligkeit.
Der Leistungsfall
7 Was müssen Sie im Leistungsfall beachten? (Obliegenheiten)
Ohne Ihre Mitwirkung können wir die vereinbarte Versicherungsleistung nicht erbringen.
7.1 Bestehen bei der versicherten Person Gesundheitsstörungen, die zur Invalidität nach Ziffer 2.1 führen können, sollten Sie ..... einen Schwerbehindertenausweis beantragen.
7.2 Die Ausstellung eines Schwerbehindertenausweises sollten Sie uns möglichst bald anzeigen.
7.3 Das von uns daraufhin übermittelte Formblatt müssen Sie wahrheitsgemäß ausfüllen und unverzüglich an uns zurücksenden. Die von uns darüber hinaus geforderten sachdienlichen Auskünfte müssen Sie uns in gleicher Weise erteilen.
7.4 Die Ärzte, die die versicherte Person - auch aus anderen Anlässen - behandelt oder untersucht haben, andere Versicherer, Versicherungsträger und Behörden .... sind zu ermächtigen, alle erforderlichen Auskünfte zu erteilen.
7.5 Wird der Grad der Behinderung vom Versorgungsamt auf einen Grad von weniger als 50 herabgesetzt, müssen Sie uns das innerhalb eines Monats mitteilen.
...
8 Welche Folgen hat die Nichtbeachtung von Obliegenheiten?
Wird eine nach Ziffern 7.3 und 7.4 von Ihnen zu erfüllende Obliegenheit verletzt, verlier...