Kurzbeschreibung

Muster aus: av.1651 Praxis des Arbeitsrechts, Kunz/Henssler/Nebeling/Beck, 7. Aufl. 2023 (Deutscher Anwaltverlag)

Muster 17.29: Kündigungsfristen in Zusammenhang mit der Probezeit

Innerhalb der Probezeit gilt eine Kündigungsfrist von zwei Wochen. Nach Abschluss der Probezeit gilt eine Kündigungsfrist von sechs Monaten zum Monatsende. Der Ausspruch der Kündigung bedarf der Schriftform.

Oder:

Dieser Vertrag wird für die Dauer von sechs Monaten zur Probe abgeschlossen und endet mit Ablauf der Probezeit, ohne dass es des Ausspruches einer Kündigung bedarf. Während dieser Zeit kann das Anstellungsverhältnis mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden. Soweit die Vertragsparteien im Anschluss an das befristete Probearbeitsverhältnis ein unbefristetes Anstellungsverhältnis vereinbaren, gilt eine Kündigungsfrist von zwei Monaten zum Monatsende.

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