Kurzbeschreibung

Muster aus: zerb.1095 Anwaltformulare Testamente, Tanck-Krug-Süß, 6. Aufl. 2020 (zerb verlag)

Muster 17.31: Zustimmung der Gesellschafter

Im Falle des Todes eines Gesellschafters wird die Gesellschaft mit dessen Erben oder Vermächtnisnehmer der Gesellschaftsbeteiligung fortgesetzt.

Hinsichtlich seiner Beteiligung ist jeder Gesellschafter befugt, einen Testamentsvollstrecker einzusetzen und zu bestimmen, dass dieser nach seiner Wahl alle personen- und vermögensrechtlichen Befugnisse einschließlich der höchstpersönlichen Sonderrechte der Erben oder/und Vermächtnisnehmer als deren Bevollmächtigter oder Treuhänder ausüben kann, ohne dass es einer Zustimmung der übrigen Gesellschafter bedarf. Als Testamentsvollstrecker hinsichtlich des Gesellschaftsanteils kann nur eine zur Berufsverschwiegenheit verpflichtete Person (Rechtsanwalt, Steuerberater) bestellt werden.

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