Kurzbeschreibung
Muster aus: AnwaltFormulare Verkehrsrecht, Jens Tietgens, Michael Nugel, 9. Aufl. 2024 (Deutscher Anwaltverlag)
Muster 17.5: Antrag auf Festsetzung der anwaltlichen Gebühren gegen den eigenen Mandanten nach § 11 RVG
An das
Amtsgericht
– als Vollstreckungsgericht –
in _________________________
In der Zwangsvollstreckungssache
Gläubiger ./. Schuldner
Az: _________________________
wird gemäß § 11 RVG beantragt,
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die aus der anliegenden Gebührenrechnung ersichtlichen anwaltlichen Gebühren und Auslagen gegen den _________________________ zuzüglich der Kosten für die Zustellung dieses Beschlusses festzusetzen. |
Sodann wird beantragt
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auszusprechen, dass der festgesetzte Betrag mit 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz |
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seit Antragstellung |
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seit dem _________________________ |
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zu verzinsen ist. |
Weiterhin wird beantragt,
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dem Gläubiger als Antragsteller eine vollstreckbare Ausfertigung des Beschlusses nebst Zustellbescheinigung zu erteilen. |
Das erkennende Gericht ist nach § 11 RVG für die Kostenfestsetzung zuständig, weil _________________________.
Soweit das erkennende Gericht dem nicht zu folgen vermag, wird um einen rechtlichen Hinweis gebeten. Schon jetzt wird hilfsweise und rein vorsorglich beantragt, in diesem Fall den Antrag an das zuständige _________________________gericht in _________________________ zu verweisen.
Der Bundesgerichtshof hat inzwischen entschieden, dass in keinem Fall das Prozessgericht zuständig ist (BGH NJW 2005, 1273 = VE 2005, 101; so schon zuvor OLG Dresden JurBüro 2005, 50; BayObLG JurBüro 2003, 326; OLG Köln MDR 2000, 1276 und OLG Koblenz JurBüro 2002, 199).
Zur Begründung des Antrages darf Folgendes ausgeführt werden:
Der Unterzeichner hat den
in dem vorbezeichneten Zwangsvollstreckungsverfahren vertreten. Hierfür sind die aus der anliegenden Gebührenrechnung ersichtlichen Gebühren und Auslagen angefallen.
Die Gebühren sind auch fällig, was sich daraus ergibt, dass _________________________.
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Zahlungen hat der _________________________ hierauf nicht geleistet. |
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Die geleisteten Vorschusszahlungen sind in Abzug gebracht. |
Dem _________________________ wurde die von dem Unterzeichner handschriftlich unterzeichnete Gebührenrechnung am _________________________ mit der Bitte um Ausgleich bis zum _________________________ übersandt. Weitere Mahnungen vom _________________________ und vom _________________________ sind fruchtlos geblieben. Es bedarf mithin der Festsetzung der anwaltlichen Vergütung nach § 11 RVG.
Es wird um alsbaldige antragsgemäße Entscheidung gebeten.
Rechtsanwalt