Kurzbeschreibung
Muster aus: av.1591 Anwaltformulare Verkehrsrecht, Tietgens-Nugel, 8. Aufl. 2020 (Deutscher Anwaltverlag)
Muster 18.8: Auskunftsanspruch nach den Art. 12, 15 DSGVO
In vorbezeichneter Angelegenheit zeigen wir an, dass wir die rechtlichen Interessen von _________________________ als Eigentümer und Besitzer des Fahrzeugs vom Typ _________________________ mit der FIN _________________________ vertreten und machen Ihnen gegenüber als Hersteller einen Auskunftsanspruch nach Art. 15 DSGVO i.V.m. dem datenschutzrechtlichen Transparenzgebot des Art. 12 DSGVO für unseren Mandanten im Hinblick auf bei Ihnen als verantwortliche Stelle i.S.d. Art. 4 Abs. 7 DSGVO verarbeitete personenbezogene Daten geltend.
Insoweit bitten wir vorab im Einklang mit der gemeinsamen "Erklärung der Konferenz der unabhängigen Datenschutzbehörden des Bundes und der Länder und des Verbandes der Automobilindustrie (VDA) vom 26.1.2016" um Beachtung, dass die Vielzahl der im Fahrzeug hinterlegten erst einmal fahrzeugbezogenen Daten sowohl durch äußere Ereignisse mit einem weiteren Aufklärungsbedarf zur Person des Fahrzeugführers wie auch durch die hiermit erfolgende Angaben unserer Mandantschaft als Nutzer des Kfz personenbezogene Daten i.S.d. Art. 4 DSGVO darstellen (vgl. auch Nugel, ZD 2019, 341; Mielchen, SVR 2014; 81; Balzer/Nugel, NJW 2016, 16 ff. m.w.N.). Die zu erteilende Auskunft muss diese personenbezogenen Daten, deren Herkunft, ihre Empfänger oder Kategorien von Empfängern, an die Daten weitergeleitet werden und den Zweck der Speicherung so hinreichend bezeichnen, dass der Betroffene entscheiden kann, ob und in welchem Umfang er seine datenschutzrechtlichen Ansprüche nach den Artikel 12 ff. DSGVO auf geltend macht.
Zutreffender Weise wird der betroffene Hersteller dabei als Verantwortlicher i.S.d. Art. 4 Nr. 7 DSGVO eingestuft, da nur er über die Organisationsherrschaft zur Einrichtung und Sicherung der bei der Nutzung des Kfz verarbeiteten personenbezogenen Daten verfügt und ggf. auch allein über die Freigabe oder Aufbereitung von diesen Daten aus dem System des Fahrzeugs im Zusammenhang mit einer eingesetzten Codierung zum Schutz dieser Daten entscheiden kann (vgl. Nugel, ZD 2019, 341). Unabhängig von dieser Einstufung hat der Hersteller nach der o.g. Empfehlung der Aufsichtsbehörden unter dem Gesichtspunkt des Transparenzgebots, jetzt in Art. 12 DSGVO niedergelegt, folgendes zu beachten: "Aufgrund des Transparenzgebots muss der Betroffene sich unentgeltlich und ohne sachverständige Hilfe über die Grundsätze der Datenverarbeitungsvorgänge einschließlich zumindest der Art der verarbeiteten personenbezogenen Daten beim Hersteller informieren können."
Dieses vorausgeschickt wenden wir uns wegen folgender Auskünfte an Sie:
1. Es wird um Auskunft erbeten, welche personenbezogenen Daten durch Sie als Hersteller in Bezug auf unsere Mandantschaft als Ihnen bekannter Nutzer des Pkw gespeichert werden. Dies insbesondere in Bezug auf die nachfolgenden Kategorien:
a) Personenbezogene Daten zu Unfallrekonstruktion
Welche Daten werden in den Speichergeräten des Fahrzeugs und ggf. auch im Wege der Onlineübertragung zu den nachfolgenden Gesichtspunkten und für welchen Zeitraum gespeichert?
Dies gilt insbesondere für Daten
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zur Erkennung von Anstößen und ggf. Auslösung von Rückhaltesystemen (z.B. Airbags, Gurtstraffer, u.a.), |
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zur Auslösung von Fußgängerschutzsystemen, |
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zu dem Eingreifen von Assistenzsystemen (z.B. ABS, ESP, Bremsassistenzsysteme, sowie Systemen zur teil- oder ggf. vollautonomen Fahrzeugführung), |
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zur Geschwindigkeit vor der Kollision und zur kollisionsbedingten Geschwindigkeitsänderung des Fahrzeugs, |
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zum Lenk- und Bremsverhalten des Fahrers und/oder aktiver Assistenzsysteme vor, während und nach der Kollision, |
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aus EDR- (Event Data Recorder) Systemen im Airbagsteuergerät oder ähnlichen/verwandten Steuergeräten des Fahrzeugs, |
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zum Aufenthaltsort des Pkw zu einem bestimmten Zeitpunkt (z.B. im Navigationsgerät hinterlegte Daten zum Standort zum Zeitpunkt des Versicherungsfalls). |
b) Personenbezogene Daten bei der Nutzung des Pkw
Welche personenbezogenen Daten werden darüber hinaus von Ihnen – sei es im Fahrzeug selber oder im Wege der Datenübertragung – während der Nutzung des Kfz gespeichert? Dies insbesondere im Hinblick auf Daten
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im Zusammenhang mit der Nutzung eines Mobiltelefons bei der Koppelung des Fahrzeugs, insbesondere zu Kontaktdaten und durchgeführten Gesprächen, |
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zu gewählten Fahrtrouten und dem Standort des Fahrzeugs in der Vergangenheit, insbesondere im Zusammenspiel mit dem eingebauten Navigationssystem, |
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zu Komforteinstellungen des Nutzers wie etwa die Sitzposition, etc., die eine Bestimmung der konkreten Person des Fahrzeugführers ermöglichen. |
2. Des Weiteren bitten wir um Auskunft, ob eine Übermittlung von Daten aus dem Fahrzeug heraus zu Ihren Händen oder anderen Dritten erfolgt und um welche Daten es sich dabei im Einzelnen unter Bezugnahme auf die obige Auflistung handelt und wie lange diese Daten bei Ihrer externen Speicherung ver...