Kurzbeschreibung
Muster aus: av.1724 Handbuch Kündigungsrecht, Pauly-Osnabrügge, 6. Aufl. 2024 (Deutscher Anwaltverlag)
Muster 19.1: Aufhebungsvertrag
Zwischen
_____ GmbH,
– Arbeitgeberin –
und
Herrn/Frau _____, wohnhaft _____
– Arbeitnehmer –
wird Folgendes vereinbart:
§ 1 Beendigung des Arbeitsverhältnisses
Die Parteien sind sich darüber einig, dass das zwischen ihnen bestehende Arbeitsverhältnis zur Vermeidung einer ansonsten unumgänglichen betriebsbedingten Kündigung auf Veranlassung der Arbeitgeberin einvernehmlich und unter Einhaltung der ordentlichen Kündigungsfrist mit Ablauf des _____ sein Ende finden wird.
§ 2 Abfindung
Als Entschädigung für den betriebsbedingten Verlust des Arbeitsplatzes erhält der Arbeitnehmer eine Abfindung entsprechend §§ 9, 10 KSchG in Höhe von
_____ EUR,
in Worten: _____ EUR. Der am _____ fällige Anspruch auf die Abfindung entsteht unmittelbar mit Unterzeichnung dieser Vereinbarung und ist damit ab diesem Zeitpunkt vererblich.
§ 3 Abwicklung
Das Arbeitsverhältnis wird bis zu dem in § 1 genannten Beendigungszeitpunkt ordnungsgemäß abwickelt. Bis zu dem vorgenannten Zeitpunkt erhält der Arbeitnehmer seine gesamten bisherigen Bezüge weitergezahlt. An zukünftigen allgemeinen Gehaltserhöhungen nimmt der Arbeitnehmer teil. Der von dem Arbeitnehmer verdiente Zielbonus für das Jahr _____ beträgt _____ EUR.
§ 4 Urlaub, Freistellung und vorzeitige Beendigung
Die Arbeitgeberin gewährt dem Arbeitnehmer mit der Unterzeichnung dieser Vereinbarung bis zum _____ auf dessen Wunsch seinen verbleibenden Resturlaub von insgesamt _____ Arbeitstagen. Im Anschluss daran wird der Arbeitnehmer unter Fortzahlung seiner vertragsgemäßen Bezüge gem. § 3 bis zu dem in § 1 genannten rechtlichen Beendigungszeitpunkt des Arbeitsverhältnisses unwiderruflich freigestellt. In der Freistellungsphase wird etwaig anderweitig erzielter Zwischenverdienst gem. § 615 S. 2 BGB auf die Bezüge des Arbeitnehmers angerechnet.
Der Arbeitnehmer kann das Arbeitsverhältnis durch schriftliche Kündigung unter Einhaltung einer Frist von _____ gegenüber der Arbeitgeberin bereits vor Ablauf des in § 1 genannten Beendigungszeitpunkts beenden. Die in § 2 genannte Abfindungssumme wird in diesem Fall um die aufgrund der vorzeitigen Beendigung nach § 3 nicht mehr geschuldete monatliche Bruttovergütung (Arbeitnehmerbrutto) erhöht.
§ 5 Zeugnis
Die Arbeitgeberin verpflichtet sich, dem Arbeitnehmer ein wohlwollendes, qualifiziertes Zeugnis über die Gesamtdauer seiner Beschäftigung unter dem Ausstellungsdatum _____ zu erteilen. Endet das Arbeitsverhältnis zu einem früheren Zeitpunkt, wird das Zeugnis unter dem Ausstellungsdatum der tatsächlichen Beendigung erteilt.
Der Arbeitnehmer erhält Gelegenheit, der Arbeitgeberin einen eigenen Zeugnisentwurf zu übermitteln, auf dessen Basis das Zeugnis erstellt wird. Von dem Inhalt des Zeugnisentwurfs darf nur aus wichtigem Grund abgewichen werden. Auch für den Fall, dass der Arbeitnehmer keinen Zeugnisentwurf einreicht, gilt Folgendes: Die Leistungsbeurteilung schließt zusammenfassend mit folgendem Ergebnis: "Herr/Frau _____ hat die ihm/ihr übertragenen Aufgaben stets zu unserer vollen Zufriedenheit erledigt." Die zeugnisübliche Führungs- bzw. Verhaltensbeurteilung zu Vorgesetzten, Kollegen und Kunden schließt zusammenfassend mit folgendem Ergebnis: "Sein/Ihr Verhalten zu Vorgesetzten, Arbeitskollegen und Kunden war stets vorbildlich." Das Zeugnis enthält die Schlussformel: Das Arbeitsverhältnis findet aus betrieblichen Gründen sein Ende, was wir außerordentlich bedauern. Wir bedanken uns bei Herrn/Frau _____ für die in unseren Diensten geleistete Arbeit und wünschen ihm/ihr für die Zukunft alles Gute.“
§ 6 Verschwiegenheit
Die Parteien vereinbaren, über den Inhalt dieser Vereinbarung, insbesondere über die Höhe der Abfindung, Stillschweigen zu bewahren. Dies gilt nicht für gesetzliche Informationspflichten gegenüber Behörden oder sonst zuständigen öffentlich-rechtlichen Stellen.
Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, sämtliche ihm während seiner Tätigkeit bekannt gewordenen betriebsinternen Angelegenheiten, vor allem Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, geheim zu halten und diese nicht an Dritte zu offenbaren oder weiterzugeben.
§ 7 Rückgabe von Firmeneigentum
Der Arbeitnehmer wird – soweit noch nicht erfolgt – sämtliche ihm von der Arbeitgeberin überlassenen Firmenunterlagen (einschließlich Kopien und Datenträger) und sonstige Gegenstände, die im Eigentum der Arbeitgeberin stehen, ohne ausdrückliche Aufforderung unverzüglich, spätestens jedoch mit dem Beendigungstermin, herausgeben.
§ 8 Wiedereinstellungsanspruch
Der Arbeitnehmer verzichtet auf einen etwaigen Wiedereinstellungsanspruch.
§ 9 Erledigungsklausel
Mit der Erfüllung der in dieser Vereinbarung enthaltenen Verpflichtungen sind sämtliche gegenseitigen Ansprüche aus und im Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis sowie aus Anlass seiner Beendigung, gleich aus welchem Rechtsgrund, mögen sie bekannt sein oder nicht, abschließend geregelt und erledigt. Dies gilt nicht für gesetzlich unve...