Kurzbeschreibung

Muster aus: zerb.1112 Praxishandbuch Unternehmensnachfolge, Christopher Riedel, 3. Aufl. 2021 (zerb verlag)

Muster 19.2: Beschlussfassung innerhalb des Pools

§ _________________________ Beschlussfassung innerhalb des Pools

1.

Über die Angelegenheiten des Pools, insbesondere auch über die Art und Weise der Stimmrechtsausübung entscheiden die Poolmitglieder in Poolversammlungen oder im Weg der Abstimmung außerhalb von Versammlungen gemäß nachfolgendem Abs. 5 durch die Fassung von Pool-Beschlüssen. Der Beschluss über die Art und Weise der Stimmrechtsausübung wird nachfolgend auch "Ausübungsbeschluss" genannt.

Alle Poolmitglieder sind verpflichtet, ihr Stimmrecht bei der _________________________ GmbH mit allen ihnen aus den gebundenen Anteilen zustehenden Stimmen entsprechend dem Ausübungsbeschluss auszuüben. Dies gilt unabhängig davon, ob das einzelne Poolmitglied an der Fassung des Ausübungsbeschlusses mitgewirkt hat und unabhängig davon, in welcher Weise es sein Stimmrecht bei der Fassung des Ausübungsbeschlusses ausgeübt hat.

2.

Der Pool hat einen Poolführer, der die Poolversammlungen einberuft und sie leitet und der für die Durchführung von Abstimmungen außerhalb von Versammlungen verantwortlich ist, also diese initiiert, die Auswertung der Stimmabgaben übernimmt und das Beschlussergebnis festhält sowie den Poolmitgliedern mitteilt. Darüber hinaus hat der Poolführer die Aufgabe, den Pool gegenüber der Gesellschaft sowie den nicht dem Pool angehörenden Gesellschaftern zu vertreten.

Der Poolführer wird für die Dauer von drei Jahren mit einfacher Mehrheit der Poolmitglieder aus deren Kreis gewählt. Fällt der Poolführer vor Beendigung seiner Amtszeit weg (z.B. durch Amtsniederlegung, die jederzeit zulässig ist), so haben die Poolmitglieder unverzüglich einen anderen Poolführer zu wählen. Für die Initiierung und Durchführung dieser Wahl ist das Poolmitglied verantwortlich, das durch das an Lebensjahren älteste Poolmitglied hierzu bestimmt wird.

3. Jedes Poolmitglied ist verpflichtet, dem Poolführer seine aktuelle Postzustellungs-Adresse sowie seine Telefon- und Telefaxnummer und seine E-Mail-Adresse (zusammen auch "Adressdaten") mitzuteilen. Der Poolführer hat die ihm mitgeteilten sowie seine eigenen Adressdaten allen Poolmitgliedern zur Kenntnis zu geben. Nachrichten und/oder Zustellungen, die an eine den Adressdaten entsprechende Adresse gesandt werden, gelten als zugegangen.
4. Poolversammlungen finden am Sitz der Gesellschaft statt. Sie werden durch den Poolführer mit einer Ladungsfrist von wenigstens einer Woche in Textform (§ 126b BGB) einberufen. Der Tag der Absendung der Einladung und der Tag der Poolversammlung werden bei der Fristberechnung nicht mitgezählt. Eine Verkürzung der Ladungsfrist und eine mündliche Einladung sind in dringenden Fällen zulässig. Die Einladung ist an die jeweils zuletzt von dem jeweiligen Poolmitglied gegenüber dem Poolführer in Textform bekanntgegebene Adresse/E-Mail-Adresse/Fax-Nummer zu richten. Der Poolführer entscheidet über die Art und Weise des Versands der Einladung nach eigenem Ermessen und nicht zwingend für alle Poolmitglieder einheitlich.
5.

Außerhalb von Poolversammlungen können Beschlüsse schriftlich, in Textform, mündlich und/oder fernmündlich gefasst werden, wobei jede Art der Übermittlung der Stimmabgabe zulässig ist, unabhängig davon welcher Art der Stimmabgabe sich andere Poolmitglieder bedienen.

Im Falle der Verhinderung eines Poolmitglieds an der Teilnahme an einer Poolversammlung, kann es sein Stimmrecht stets durch die Übermittlung seiner Stimme an den Poolführer in Textform ausüben. Die Stimmabgabe muss dem Poolführer allerdings am Tag vor der Poolversammlung (bis spätestens 24:00 Uhr) zugehen.

6. Entscheidungen der Poolmitglieder, insbesondere auch die Ausübungsbeschlüsse werden regelmäßig im Beschlussverfahren nach Abs. 5 gefasst. Der Zugang einer Ladung zur Gesellschafterversammlung der _________________________ GmbH gilt stets als Aufforderung zur Teilnahme an der Beschlussfassung über die Gegenständer der Tagesordnung der Gesellschafterversammlung, zu der eingeladen wurde. Dasselbe gilt für den Zugang einer Aufforderung zur Teilnahme an einer anderen Art der Beschlussfassung, Wahl oder sonstigen Abstimmung. Die Frist für die Ausübung des Stimmrechts endet mit Ablauf des dritten Tages vor der Gesellschafterversammlung der _________________________ GmbH bzw. des Ablaufs einer etwa für die schriftliche Stimmabgabe gesetzten Frist.
7. Findet ungeachtet der Regelungen in vorstehendem Abs. 6 eine Poolversammlung statt, in der über dieselben Gegenstände Beschluss gefasst wird, gilt im Zweifel die in der Poolversammlung abgegebene Stimme (nicht die auf anderem Wege abgegebene).
8. Eine Poolversammlung ist immer einzuberufen, wenn dies von Poolmitgliedern, die allein oder zusammen mindestens _________________________ % des Stammkapitals der Gesellschaft halten, verlangt wird.
9. In der Poolversammlung kann sich jedes Poolmitglied durch ein anderes von ihm schriftlich oder per...

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