Kurzbeschreibung
Muster aus: AnwaltFormulare Arbeitsrecht, Stefan Lunk, 5. Aufl. 2025 (Deutscher Anwaltverlag)
Muster 1b.30: Arbeitsvertrag für geringfügig Beschäftigte
Arbeitsvertrag
zwischen _________________________ (Arbeitgeber/in)
und
Herrn/Frau
_________________________ (Arbeitnehmer/in)
wohnhaft _________________________, Tel.: _________________________
1.Beginn und Ende des Arbeitsverhältnisses
Der/Die Arbeitnehmer/in wird beginnend mit dem _________________________ eingestellt.
2. Probezeit und Meldung bei Arbeitsagentur
Die ersten _________________________ Tage/Wochen/Monate gelten als Probezeit. In dieser Zeit kann das Arbeitsverhältnis mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden.
Wird das Arbeitsverhältnis nicht fortgesetzt, hat sich der/die Arbeitnehmer/in drei Monate vor Beendigung des befristeten Arbeitsverhältnisses, bei Befristungen von weniger als drei Monaten innerhalb von drei Tagen, nach Kenntniserlangung von der Beendigung des Arbeitsverhältnisses bei der Agentur für Arbeit unter Angabe seiner/ihrer persönlichen Daten und unter Angabe des Beendigungszeitpunkts des Arbeitsverhältnisses arbeitssuchend zu melden. Die Meldepflicht besteht unabhängig davon, ob der/die Arbeitgeber/in eine Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses in Aussicht gestellt hat.
Alternativ:
2. Erstbefristung und Meldung bei Arbeitsagentur
Das Arbeitsverhältnis wird zunächst befristet nach § 14 Abs. 2 TzBfG für eine Zeit von _________________________ Tagen/Wochen/Monaten bis zum _________________________ geschlossen.
Während dieser Zeit, längstens jedoch für die ersten sechs Monate, kann das Arbeitsverhältnis mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden.
Der/Die Arbeitnehmer/in erklärt, noch nie in einem Arbeitsverhältnis zu dem/der Arbeitgeber/in gestanden zu haben.
Das Arbeitsverhältnis endet mit Ablauf der Befristung, ohne, dass es einer Kündigung bedarf, wenn dem/der Arbeitnehmer/in nicht die Verlängerung des Arbeitsverhältnisses mitgeteilt wird. Wird das Arbeitsverhältnis einvernehmlich ohne neuerliche schriftliche Befristungsabrede über diesen Zeitpunkt hinaus fortgesetzt, so gilt ein unbefristeter Arbeitsvertrag als geschlossen.
Der/Die Arbeitnehmer/in hat sich drei Monate vor Beendigung des befristeten Arbeitsverhältnisses, bei Befristungen von weniger als drei Monaten innerhalb von drei Tagen, nach Kenntniserlangung von der Beendigung des Arbeitsverhältnisses bei der Agentur für Arbeit unter Angabe seiner/ihrer persönlichen Daten und unter Angabe des Beendigungszeitpunkts des Arbeitsverhältnisses arbeitssuchend zu melden. Die Meldepflicht besteht unabhängig davon, ob der/die Arbeitgeber/in eine Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses in Aussicht gestellt hat.
Alternativ:
2. Befristung/Probezeit/Meldung bei Arbeitsagentur
Das Arbeitsverhältnis wird zunächst befristet zur Erprobung nach § 14 Abs. 1 Nr. 5 TzBfG für eine Zeit von _________________________ Tagen/Wochen/Monaten bis zum _________________________ geschlossen.
Während dieser Zeit kann das Arbeitsverhältnis mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden.
Das Arbeitsverhältnis endet mit Ablauf der Befristung, ohne dass es einer Kündigung bedarf, wenn dem/der Arbeitnehmer/in nicht die Verlängerung des Arbeitsverhältnisses mitgeteilt wird. Wird das Arbeitsverhältnis einvernehmlich ohne neuerliche schriftliche Befristungsabrede über diesen Zeitpunkt hinaus fortgesetzt, so gilt ein unbefristeter Arbeitsvertrag als geschlossen.
Der/Die Arbeitnehmer/in hat sich drei Monate vor Beendigung des befristeten Arbeitsverhältnisses, bei Befristungen von weniger als drei Monaten innerhalb von drei Tagen, nach Kenntniserlangung von der Beendigung des Arbeitsverhältnisses bei der Agentur für Arbeit unter Angabe seiner/ihrer persönlichen Daten und unter Angabe des Beendigungszeitpunkts des Arbeitsverhältnisses arbeitssuchend zu melden. Die Meldepflicht besteht unabhängig davon, ob der/die Arbeitgeber/in eine Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses in Aussicht gestellt hat.
3. Arbeitsort und Tätigkeit
Der/Die Arbeitnehmer/in wird in _________________________ als _________________________ beschäftigt. Er/Sie kann auch in _________________________/als _________________________ beschäftigt werden (Mehrfachnennung von Einsatzort und/oder Einsatzart möglich). Mobiles Arbeiten kann unter Wahrung billigen Ermessens angeordnet werden.
Dem/Der Arbeitnehmer/in obliegen im Einzelnen folgende Aufgaben: _________________________ (ggf. kurze Tätigkeitsbeschreibung).
Alternativ: Hinsichtlich der Einzelheiten der auszuübenden Tätigkeit wird auf die Stellenbeschreibung vom _________________________ hingewiesen.
Alternativ:
3. Arbeitsgebiet/Arbeitsort
Der/Die Arbeitnehmer/in wird als _________________________ in _________________________ beschäftigt.
Der/Die Arbeitgeber/in behält sich unter Wahrung der Interessen des Arbeitsnehmers/der Arbeitnehmerin vor, ihm/ihr im Rahmen der vertraglich vereinbarten Tätigkeit ein anderes Arbeitsgebiet zuzuweisen und/oder an einen anderen Arbeitsort zu versetzen.
Dem/Der Arbeitnehmer/in obliegen im Einzelnen folgende Au...