Kurzbeschreibung
Dieses Muster gilt für befristete Arbeitsverträge ohne Sachgrund nach den §§ 14 Abs. 2, 3 TzBfG. Es ist nicht zu verwenden für Ärzte und für Lehrkräfte.
Vorbemerkung
Dieses Muster gilt für befristete Arbeitsverträge ohne Sachgrund nach den §§ 14 Abs. 2, 3 TzBfG. Es ist nicht zu verwenden für Ärzte und für Lehrkräfte; für diese Beschäftigten liegen besondere Vertragsmuster vor.
Auf diese Tücken müssen Sie achten
Allgemeine Hinweise
Die Verwendung von Vertragsmustern erleichtert die Arbeit. Bitte beachten Sie, dass keinerlei Haftung für die korrekte Anwendung im Einzelfall und Aktualität zum Zeitpunkt der Verwendung übernommen werden kann. Das Vertragsmuster kann insoweit nur Anregungen liefern und ist stets an die individuellen Bedürfnisse im Einzelfall anzupassen.
Arbeitsvertrag
Zwischen ........................................ (Arbeitgeber)
vertreten durch ........................................
und Frau/Herrn .............................. (Beschäftigte/r)
Anschrift: ........................................
geboren am ...............
wird - vorbehaltlich.............................. - folgender
Arbeitsvertrag
geschlossen:
§ 1
Frau/Herr ........................................
wird ab ........................................
auf bestimmte Zeit
als Beschäftigte/r .............................. eingestellt.
Ihr/Ihm werden bis auf Weiteres folgende Aufgaben zugewiesen:
........................................
........................................
§ 2
Frau/Herr .............................. wird
|
□ als Vollbeschäftigte/Vollbeschäftigter eingestellt. |
|
□ als Teilzeitbeschäftigte/Teilzeitbeschäftigter.
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□ mit ............... v.H. der durchschnittlichen regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit eines entsprechenden Vollbeschäftigten eingestellt. |
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□ mit einer durchschnittlichen regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit von .......... Stunden befristet eingestellt. |
Die/Der Teilzeitbeschäftigte ist im Rahmen begründeter dienstlicher Notwendigkeiten zur Leistung von Bereitschaftsdienst, Rufbereitschaft, Überstunden und Mehrarbeit verpflichtet. |
§ 3
Das Arbeitsverhältnis ist befristet ohne Vorliegen eines sachlichen Grundes
|
□ nach § 14 Abs. 2 |
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□ nach § 14 Abs. 3 |
des Teilzeit- und Befristungsgesetzes (TzBfG) vom 21. Dezember 2000 in der jeweils geltenden Fassung i.V.m. § 30 TV-L bis zum .........................
Bei einer Befristung nach § 14 Abs. 2 TzBfG (Neueinstellung) erklärt der/die Beschäftigte noch nie zuvor beim Arbeitgeber in einem Arbeitsverhältnis beschäftigt gewesen zu sein.
Der/Die Beschäftigte wird auf seine/ihre Verpflichtung nach § 38 Abs. 1 SGB III hingewiesen, sich spätestens drei Monate vor Ende des Arbeitsverhältnisses persönlich bei der Agentur für Arbeit arbeitsuchend zu melden. Liegen zwischen der Kenntnis des Beendigungszeitpunkts und dem Ende des Arbeitsverhältnisses weniger als drei Monate, hat sich der/die Beschäftigte innerhalb von drei Tagen nach Kenntnis des Beendigungszeitpunkts zu melden. Zur Wahrung der Drei-Monats- bzw. Drei-Tages-Frist genügt auch eine Anzeige (telefonisch, schriftlich, E-Mail, Telefax) unter Angabe der persönlichen Daten und des Beendigungszeitpunkts bei der Agentur für Arbeit, wenn die persönliche Meldung nach terminlicher Vereinbarung nachgeholt wird. Ein Verstoß gegen die Meldepflicht führt zur Verhängung der Sperrfrist von einer Woche nach § 159 Abs. 1 Satz 2 Nr. 7, Abs. 6 SGB III.
Weiterhin ist der/die Beschäftigte verpflichtet, bereits frühzeitig vor der Beendigung dieses Beschäftigungsverhältnisses eigenverantwortlich nach einer Beschäftigung zu suchen (§ 2 Abs. 5 Nr. 2 SGB III).
§ 4
Die Beschäftigung erfolgt
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□ in .............................. (Arbeitsort) |
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□ an verschiedenen Orten |
§ 5
Für das Arbeitsverhältnis gelten
- der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L),
- der Tarifvertrag zur Überleitung der Beschäftigten der Länder in den TV-L und zur Regelung des Übergangsrechts (TVÜ-Länder) sowie
- die Tarifverträge, die den TV-L und den TVÜ-Länder ergänzen, ändern oder ersetzen
in der Fassung, die für den Bereich der Tarifgemeinschaft deutscher Länder und für das Land ....................