Kurzbeschreibung
Muster aus: av.1636 AnwaltFormulare Arbeitsrecht, Lunk, 4. Aufl. 2021 (Deutscher Anwaltverlag)
Muster 1b.31: Interim Manager
Vertrag
Zwischen
der Firma _________________________
– Gesellschaft –
und
_________________________
– Auftragnehmer –
Präambel
In einer Präambel kann es sinnvoll sein, kurz zu beschreiben, warum der Auftragnehmer als Interim Manager für die Gesellschaft tätig wird, z.B. im Rahmen einer akuten Krise des Unternehmens, im Rahmen eines Insolvenzverfahrens, bei kurzfristigem Ausscheiden von Leistungsträgern oder im Rahmen eines bestimmten Projektes.
§ 1Tätigkeit
(1) Der Auftragnehmer wird als Interim Manager für die Gesellschaft tätig. In dieser Tätigkeit berät und unterstützt er die Leitung der Gesellschaft insbesondere in den folgenden Angelegenheiten/Geschäftsfeldern/Gebieten:
Hier folgend: Stichwortartige Aufzählung der Verantwortungsbereiche, z.B. Bereich Technik mit den Sachgebieten Konstruktion, Arbeitsvorbereitung, Fertigung, Einkauf und Logistik.
(2) Der Rahmen der Tätigkeit wird mit der Gesellschaft jeweils abgestimmt. Innerhalb dieses abgestimmten Rahmens kann der Auftragnehmer Art, Inhalt und Umfang sowie den Ort seiner Tätigkeit frei bestimmen. Die Parteien sind sich aber darüber einig, dass der Auftragnehmer an mindestens _________________________ Tagen in der Woche am Ort der Gesellschaft präsent ist.
(3) Die Gesellschaft stellt dem Auftragnehmer die zur Ausführung und Ausübung seiner Tätigkeit erforderlichen Informationen, Unterlagen und Räumlichkeiten zur Verfügung.
(4) Der Auftragnehmer wird die Gesellschaft mindestens einmal wöchentlich, auf Anforderung aber jederzeit, über den aktuellen Stand seiner Tätigkeit unterrichten.
(5) Ist der Auftragnehmer an der Erbringung seiner Tätigkeit gehindert, wird er die Gesellschaft unverzüglich informieren.
§ 2 Vergütung
(1) Der Auftragnehmer erhält als Vergütung ein Stundenhonorar von EUR _________________________ zzgl. der jeweils anfallenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
Alternativ: Der Auftragnehmer erhält eine Pauschale von EUR _________________________ pro Tag zzgl. der jeweils anfallenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
Mit dieser Vergütung ist die Tätigkeit des Auftragnehmers vollumfänglich abgegolten, dies gilt auch für Tätigkeiten von Dritten, die für den Auftragnehmer tätig werden. Der Auftragnehmer wird den Tätigkeitsumfang durch entsprechende Zeiterfassungsbelege nachweisen.
Alternativ: Erfolgt die Vergütung nach Tagessätzen, gehen die Parteien übereinstimmend davon aus, dass der Umfang der Tätigkeit am Tag mindestens acht Stunden betragen wird.
(2) Die Parteien gehen davon aus, dass der monatliche Tätigkeitsumfang bis zu _________________________ Stunden bzw. bis zu _________________________ Tage beträgt. Droht der Tätigkeitsumfang des Auftragnehmers das geplante Volumen zu überschreiten oder zu unterschreiten, wird der Auftragnehmer dies der Gesellschaft unverzüglich anzeigen. Die Vertragsparteien werden sodann den weiteren Tätigkeitsumfang abstimmen. Bis zu einer Neuregelung, längstens aber bis zur Dauer von zwei Wochen nach Anzeige des veränderten Tätigkeitsumfanges, gilt der geänderte Tätigkeitsumfang als genehmigt.
(3) Der Auftragnehmer hat seine Tätigkeit jeweils in zweiwöchigen Abständen abzurechnen. Die Vergütung ist binnen einer Frist von zwei Wochen nach Zugang der Abrechnung zur Zahlung fällig. Die Auszahlung erfolgt auf das vom Auftragnehmer anzugebende Konto.
(4) Die Gesellschaft ersetzt dem Auftragnehmer über die Vergütung hinaus die erforderlichen und nachgewiesenen Aufwendungen, die ihm in Ausübung seiner Aufgaben im Rahmen dieses Vertrages entstehen, wobei die erstattungsfähigen Übernachtungskosten auf einen Betrag von EUR _________________________ und die Fahrtkostenerstattung auf EUR _________________________ pro gefahrenen Kilometer beschränkt werden. Für die Abrechnung des Aufwendungsersatzes gilt Abs. 3 entsprechend.
(5) Für die Versteuerung der Vergütung hat der Auftragnehmer selbst zu sorgen. Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung oder zu privaten Versicherungen übernimmt die Gesellschaft nicht. Dies ist bei der Kalkulation der Vergütung berücksichtigt worden. Dieser Vertrag begründet nach dem Willen beider Vertragsparteien kein Arbeitsverhältnis und kein Beschäftigungsverhältnis. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, auf Verlangen der Gesellschaft an einem sozialversicherungsrechtlichen Statusverfahren gem. § 7a SGB IV mitzuwirken.
(6) Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf Urlaub. Ist der Auftragnehmer gehindert, seine Tätigkeit zu erbringen, besteht kein Anspruch auf eine Vergütung. Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall wird von der Gesellschaft nicht geleistet.
§ 3 Verschwiegenheit, Aufbewahrung und Rückgabe von Unterlagen
(1) Der Auftragnehmer verpflichtet sich, über die ihm im Laufe seiner Tätigkeit für die Gesellschaft bekannt gewordenen geschäftlichen Angelegenheiten, insbesondere Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, Stillschweigen zu bewahren. Diese Schweigepflicht besteht auch nach Beendi...