Kurzbeschreibung
Muster aus: AnwaltFormulare Arbeitsrecht, Stefan Lunk, 5. Aufl. 2025 (Deutscher Anwaltverlag)
Muster 1b.51: Vertrag über freie Mitarbeit
Vertrag über freie Mitarbeit
Zwischen
der Firma _________________________
– Auftraggeber –
und
Herrn/Frau _________________________
– Auftragnehmer –
Präambel
Herr/Frau _________________________ wird nach Maßgabe der nachfolgenden Vereinbarung für die Firma _________________________ als freier Mitarbeiter/freie Mitarbeiterin tätig. Die Firma _________________________ stellt _________________________ her/vertreibt _________________________/erbringt Dienstleistungen im Bereich _________________________.
§ 1 Gegenstand
(1) Der Auftragnehmer wird von dem Auftraggeber als freier Mitarbeiter/freie Mitarbeiterin mit der Erbringung folgender Leistungen betraut _________________________/mit der Erbringung von Dienstleistungen auf dem Gebiet _________________________ betraut. Die Art und der Umfang der zu erbringenden Tätigkeit werden im Einzelfall durch ein entsprechendes Auftragsschreiben festgelegt.
(2) Durch den Abschluss dieses Vertrages wird kein Arbeitsverhältnis begründet. Es erfolgt auch keine Eingliederung des Auftragnehmers in die Betriebsorganisation des Auftraggebers.
(3) Der Auftragnehmer hat das Recht, Aufträge des Auftraggebers ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
§ 2 Vertragsdauer
(1) Das Dienstverhältnis beginnt am _________________________ und endet am _________________________.
Alternativ: Das Dienstverhältnis wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Es beginnt am _________________________.
Der Vertrag kann beiderseits mit einer Frist von _________________________ zum Monatsende gekündigt werden. Die Kündigung bedarf der Textform.
(2) Eine Kündigung aus wichtigem Grund ist jederzeit möglich.
§ 3 Rechte und Pflichten des Auftragnehmers
(1) Der Auftragnehmer hat die aus § 1 folgende Leistung nach Maßgabe der näher zu bezeichnenden Anforderungen und Arbeitsmethoden des Auftraggebers zu erbringen. Das Arbeitsergebnis hat dem anerkannten Stand der Wissenschaft und Technik zu entsprechen.
(2) Der Auftragnehmer kann den Ort und die Zeit seiner Tätigkeit frei bestimmen. Er ist an keine feste tägliche, wöchentliche oder monatliche Arbeitszeit gebunden.
(3) Der Auftragnehmer ist auch in der Art und Weise der Leistungserbringung frei. Dem Auftraggeber kommt insoweit kein Weisungsrecht zu.
(4) Der Auftragnehmer muss die ihm nach § 1 übertragene Aufgabe nicht in Person erfüllen. Er kann sich zur Erbringung der vertraglichen Leistung Erfüllungsgehilfen bedienen.
(5) Dem Auftragnehmer steht es frei, während der Dauer des Vertragsverhältnisses zugleich für andere Auftraggeber tätig zu sein.
(6) Der Auftragnehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass die gewerberechtlichen Voraussetzungen für eine selbstständige Tätigkeit vorliegen.
§ 4 Pflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Auftragnehmer die vereinbarte Vergütung zu zahlen.
§ 5 Vergütung
(1) Der Auftragnehmer erhält für die nach § 1 zu erbringende Leistung eine Pauschalvergütung von _________________________ EUR zzgl. MwSt. Die Leistung des Auftragnehmers ist dem Auftraggeber in Rechnung zu stellen.
Alternativ: Die vom Auftragnehmer nach § 1 zu erbringende Leistung wird auf Grundlage eines Stundenhonorars von _________________________ EUR zzgl. MwSt. abgerechnet. Der Auftragnehmer hat die von ihm erbrachten Leistungen wöchentlich/monatlich gegenüber dem Auftraggeber abzurechnen.
(2) Die MwSt. ist auf der Rechnung gesondert auszuweisen.
(3) Die Vergütung wird zehn Tage nach Eingang einer ordnungsgemäßen Rechnung zur Zahlung fällig.
(4) Sozialversicherungsbeiträge, Steuern etc. werden vom Auftraggeber nicht abgeführt. Hierfür ist allein der Auftragnehmer verantwortlich.
(5) Mit der Vergütung nach Abs. 1 sind sämtliche Aufwendungen des Auftragnehmers abgegolten. Dies betrifft insbesondere die vom Auftragnehmer in Zusammenhang mit der vertraglichen Tätigkeit entstehenden Kosten für Verwaltungs- und Büroarbeiten sowie für die Anschaffung und Unterhaltung technischer Einrichtungen.
(6) Ungeachtet der in Abs. 5 getroffenen Vereinbarung sind die nachstehend aufgeführten Aufwendungen wie folgt zu vergüten:
_________________________
(7) Reisekosten werden nach Maßgabe folgender Regelung vom Auftraggeber erstattet:
_________________________
Voraussetzung einer Erstattung ist, dass die Reise zur Erfüllung des Vertrags erforderlich war und die Kosten vom Auftragnehmer nachgewiesen sind. Die Reisekosten sind vom Auftragnehmer gesondert in Rechnung zu stellen. Der zu erstattende Betrag wird zehn Tage nach Eingang einer entsprechenden Rechnung zur Zahlung fällig.
(8) Vergütungsüberzahlungen sind vom Auftragnehmer zurückzuzahlen. Dieser kann sich nicht auf den Einwand der Entreicherung berufen.
§ 6 Nutzungsrechte
Dem Auftraggeber stehen die ausschließlichen Nutzungsrechte am Arbeitsergebnis des Auftragnehmers zu. Dies gilt auch dann, wenn durch die Tätigkeit des Auftragnehmers Urheberrechte begründet worden sind. Mit der in § 5 vereinbarten ...