Kurzbeschreibung
Muster aus: av.1682 Streitwerte und Anwaltsgebühren im Mietrecht, Andersch, Grit, 4. Aufl. 2021 (Deutscher Anwaltverlag)
Muster 2.1: Festsetzung Vollstreckungskosten
Festsetzung Vollstreckungskosten
In der Zwangsvollstreckungssache
_________________________ ./. _________________________
Rechtsanwalt Claas Lever, Protzgasse 12, 12345 Schlauhausen,
– Antragsteller –
gegen
_________________________
– Antragsgegner –
beantrage ich,
gegen den Schuldner werden die nachfolgenden Kosten gem. § 788 Abs. 2 i.V.m. § 104 ZPO als notwendige Kosten der Zwangsvollstreckung festgesetzt.
Gerichtsvollzieherauftrag vom _________________________.
Gegenstandswert: 1.000,00 EUR
0,3 Verfahrensgebühr, § 13 Abs. 1 RVG, Nr. 3309 VV |
26,40 EUR |
Post- und Telekommunikationspauschale, Nr. 7002 VV |
5,28 EUR |
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31,68 EUR |
19 % Umsatzsteuer, Nr. 7008 VV |
6,02 EUR |
|
37,70 EUR |
Gerichtsvollzieherkosten |
71,89 EUR |
|
109,59 EUR |
Auftrag Abnahme Vermögensauskunft vom _________________________
Gegenstandswert: 1.109,59 EUR
0,3 Verfahrensgebühr, § 13 Abs. 1 RVG, Nr. 3309 VV |
38,10 EUR |
0,3 Terminsgebühr, § 13 Abs. 1 RVG, Nr. 3310 VV |
38,10 EUR |
Post- und Telekommunikationspauschale, Nr. 7002 VV |
15,24 EUR |
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91,44 EUR |
19 % Umsatzsteuer, Nr. 7008 VV |
17,37 EUR |
|
108,81 EUR |
Gerichtsvollzieherkosten |
45,70 EUR |
Gerichtskosten Haftbefehl |
22,00 EUR |
Kosten Einwohnermeldeamtsanfrage v. _________________________ |
8,00 EUR |
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184,51 EUR |
Pfändungs- und Überweisungsbeschluss vom _________________________
Gegenstandswert: 1.294,10 EUR
0,3 Verfahrensgebühr, § 13 Abs. 1 RVG, Nr. 3309 VV |
38,10 EUR |
Post- und Telekommunikationspauschale Nr. 7002 VV |
7,62 EUR |
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45,72 EUR |
19 % Umsatzsteuer, Nr. 7008 VV |
8,69 EUR |
|
54,41 EUR |
Gerichtsvollzieherkosten |
31,70 EUR |
Gerichtskosten |
22,00 EUR |
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108,11 EUR |
Teilzahlung durch den Schuldner vom _________________________ (angerechnet auf Kosten Gerichtsvollzieherauftrag vom _________________________) |
– 50,00 EUR |
festzusetzender Betrag |
402,21 EUR |
Ich beantrage weiterhin, dass der festgesetzte Betrag gem. §§ 788, Abs. 2 S. 1, 104 Abs. 1 S. 2 ZPO mit 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz nach § 247 Abs. 1 BGB ab Eingang des Antrages bei Gericht verzinst wird.
Ich bitte um Erteilung einer vollstreckbaren Ausfertigung nebst Zustellbescheinigung.
Begründung:
Das Gericht ist zuständig, weil die letzte Vollstreckungshandlung der Pfändungs- und Überweisungsbeschluss vom _________________________ an diesem Gericht erlassen wurde.
In der Anlage habe ich die notwendigen Belege beigefügt. Die Einwohnermeldeamtsanfrage wurde notwendig, da der Haftbefehl dem Schuldner nicht unter der bekannten Anschrift zugestellt werden konnte. Mithilfe der Einwohnermeldeamtsauskunft konnte die neue Zustelladresse ermittelt werden.
Der Antragsteller ist nicht vorsteuerabzugsberechtigt.
Es wird versichert, dass Auslagen für Post- und Telekommunikation in den einzelnen Angelegenheiten angefallen sind.
C. Lever
(Rechtsanwalt)