Kurzbeschreibung

Muster aus: Naumann/Brinkmann, Die private Unfallversicherung in der Beraterpraxis, 2. Auflage, Bonn (Deutscher Anwaltverlag) 2012

Muster 21: Musterbedingung Einschluss von Infektionen für Heilberufe (Infektion 4)

Ergänzend zu Ziffer 5.2.4 AUB 2008 wird der Versicherungsschutz auf Gesundheitsschäden durch Infektionen erweitert.

1

Voraussetzungen für die Leistung:

1.1  Die versicherte Person hat sich in Ausübung ihrer im Vertrag genannten beruflichen Tätigkeit infiziert.
1.2 

Aus

  • der Krankengeschichte,
  • dem Befund oder
  • der Natur der Erkrankung

geht hervor, dass die Krankheitserreger auf eine der in Ziffer 1.3 dieser Bedingungen bestimmten Art in den Körper gelangt sind.

1.3 

Die Krankheitserreger sind entweder

  • durch eine Beschädigung der Haut, wobei mindestens die äußere Hautschicht durchtrennt sein muss oder
  • durch Einspritzen infektiöser Substanzen in Auge, Mund oder Nase in den Körper gelangt.

Anhauchen, Anniesen oder Anhusten erfüllen den Tatbestand des Einspritzens nicht. Für versicherte Personen, die in Heilberufen tätig sind: Versicherungsschutz besteht jedoch für Diphterie und Tuberkulose.

2

Erweiteter Schutz im Invaliditätsfall

Abweichend von Ziffer 2.1.1.1 AUB 2008 besteht auch dann noch Anspruch auf Invaliditätsleistung, wenn die infektionsbedingte Invalidität nach diesen Besonderen Bedingungen

innerhalb von drei Jahren nach dem Unfall eingetreten und
innerhalb dieses Zeitraums von einem Arzt in Textform festgestellt und von Ihnen innerhalb von weiteren drei Monaten bei uns geltend gemacht worden ist.

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