Kurzbeschreibung

Muster aus: av.1636 AnwaltFormulare Arbeitsrecht, Lunk, 4. Aufl. 2021 (Deutscher Anwaltverlag)

Muster 2.11: Erwiderungsschreiben des Arbeitgebers zu einem Antrag des Betriebsrats auf Übernahme von Sachverständigenkosten

Rechtsanwalt _________________________ (Name, Anschrift)

An den Betriebsrat der X-GmbH (Firmenbezeichnung)

z.H. des Betriebsratsvorsitzenden Herrn _________________________ (Name)

(Adresse)

(Ort, Datum)

Antrag des Betriebsrats auf Sachverständigen vom _________________________ (Datum) und _________________________ (Datum)

Sehr geehrter Herr _________________________ (Name des Betriebsratsvorsitzenden),

in vorgenannter Angelegenheit hat mich die X-GmbH mit der Wahrnehmung ihrer rechtlichen Interessen beauftragt.

Mit Ihren Schreiben vom _________________________ (Datum) und _________________________ (Datum) haben Sie Ihren Arbeitgeber aufgefordert, dem Betriebsrat für die Erledigung folgender Aufgabe einen Sachverständigen zur Seite zu stellen:

EDV Sachverständiger

Diesem Antrag kann nicht entsprochen werden. Die Hinzuziehung von Sachverständigen ist nur in dem Umfang, wie es nach Art und Beschaffenheit des Betriebs zur ordnungsgemäßen Erfüllung der Aufgaben des Betriebsrats erforderlich ist.[164]

Die Hinzuziehung externen Sachverstands für die Ermittlung von EDV-Fragen in Bezug auf _________________________ ist nicht erforderlich. Die Zuziehung von externen Sachverstands ist erst dann erforderlich, wenn eine innerbetriebliche Information durch den Arbeitgeber ausgeschlossen ist.[165] Insbesondere auch die betriebliche Auskunft durch sachverständige Arbeitnehmer vorrangig.[166] Vorliegend können die Mitarbeiter _________________________ der EDV Abteilung zur Klärung herangezogen werden. Sollten nach Ausschöpfung aller innerbetrieblichen Informationsmöglichkeiten noch Unklarheiten bestehen, muss der Betriebsrat darlegen für welche Aufgaben die Klärung der verbliebenen Unklarheiten erforderlich ist.

Mit freundlichen Grüßen,

(Unterschrift)

[164] DKW/Wedde, § 40 BetrVG Rn 117; NomosK-ArbR/Wolmerath, § 40 BetrVG Rn 27; Fitting u.a., § 40 BetrVG Rn 104.

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