Kurzbeschreibung
Muster aus: AnwaltFormulare Arbeitsrecht, Stefan Lunk, 5. Aufl. 2025 (Deutscher Anwaltverlag)
Muster 2.2: Regelungsabrede zur Zusammenarbeit im Betrieb
Zwischen
dem Betriebsrat der X-GmbH,
vertreten durch den Betriebsratsvorsitzenden _________________________
– im Folgenden: Betriebsrat –
und
der X-GmbH,
vertreten durch ihren Geschäftsführer _________________________
– im Folgenden: Arbeitgeber –
wird folgende Regelungsabrede getroffen:
Regelungsabrede zur Zusammenarbeit im Betrieb
1. |
Zur Förderung einer vertrauensvollen Zusammenarbeit zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat findet mindestens einmal im Monat eine Besprechung zwischen Vertretern beider Seiten statt. Arbeitgeber und Betriebsrat verpflichten sich, über strittige Fragen mit dem ernsten Willen zur Einigung zu verhandeln und Vorschläge für die Beilegung von Meinungsverschiedenheiten zu machen. |
2. |
Die regelmäßige Besprechung findet am 1. Freitag jedes Monats ab _________________________ Uhr in Raum _________________________ statt. Die Besprechung soll in der Regel eine Dauer von _________________________ Stunden nicht überschreiten. Sie kann auf Antrag des Arbeitgebers oder des Betriebsrats bei wichtigen Verhinderungsgründen auf eine andere Uhrzeit und/oder einen anderen Tag innerhalb desselben Monats verschoben werden. Die Besprechung kann nur in Ausnahmefällen entfallen, wenn beide Seiten übereinstimmend feststellen, dass kein Gesprächsbedarf besteht. |
3. |
Auf Seiten des Betriebsrats nehmen alle Betriebsratsmitglieder an der Besprechung teil. Der Betriebsrat behält sich vor, diese Aufgabe dem Betriebsausschuss oder einem anderen Ausschuss zu übertragen. Auf Seiten des Arbeitgebers nimmt grundsätzlich der Geschäftsführer an der Besprechung teil. Er kann sich durch die Personalleitung vertreten lassen. |
4. |
Neben Betriebsrat und Arbeitgeber nimmt die Schwerbehindertenvertretung an der regelmäßigen Besprechung teil. Die Jugend- und Auszubildendenvertretung wird vom Betriebsrat hinzugezogen, wenn diese betreffende Angelegenheiten auf der Tagesordnung stehen. Beide Parteien können sachkundige Betriebsangehörige hinzuziehen, wenn dies zu speziellen Tagesordnungspunkten erforderlich ist. Die Hinzuziehung weiterer Personen, insb. von Verbandsvertretern, ist nur im Einvernehmen zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat möglich. Die Zustimmung ist zu erteilen, wenn die Teilnahme im Hinblick auf bestimmte Tagesordnungspunkte aus sachlichen Gründen erforderlich ist. |
5. |
Die Tagesordnung wird spätestens eine Woche vor dem Besprechungstermin zwischen dem Geschäftsführer und dem Betriebsratsvorsitzenden festgelegt und an alle teilnehmenden Personen übermittelt. In der Besprechung wechseln sich beide Parteien in der Gesprächsleitung und Protokollführung regelmäßig ab. |
6. |
Diese Vereinbarung ist mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende kündbar. |
(Ort, Datum)
(Unterschriften)