Kurzbeschreibung

Muster aus: 1369, Anwaltformulare Zivilprozessrecht, Aufl. 423

Muster 22.16: Antrag auf Zustimmung zum begrenzten Realsplitting

An das

Amtsgericht

– Familiengericht –[183]

_________________________

Antrag auf Zustimmung zum begrenzten Realsplitting[184]

In Sachen

des Herrn _________________________, wohnhaft _________________________

– Antragsteller –

Verfahrensbevollmächtigte: RAe _________________________

gegen

die Frau _________________________, wohnhaft _________________________

– Antragsgegnerin –

wegen: Zustimmung zum begrenzten Realsplitting

vorläufiger Streitwert: _________________________ EUR[185]

Namens und in Vollmacht des Antragstellers beantragen wir, der Antragsgegnerin aufzugeben,

  ihre Zustimmung zu dem Sonderausgabenabzug der vom Antragsteller in der Zeit vom _________________________ bis _________________________ an die Antragsgegnerin erbrachten Ehegattenunterhaltsleistungen gem. § 10 Abs. 1 Nr. 1 EStG in Höhe von _________________________ EUR[186] gegenüber dem Finanzamt _________________________ zu Steuernummer _________________________[187] zu erteilen.

Begründung:

Die Beteiligten haben am _________________________ die Ehe miteinander geschlossen. Aus der Ehe sind die beiden minderjährigen Kinder _________________________, geboren am _________________________, und _________________________, geboren am _________________________, hervorgegangen. Beide Kinder leben bei der Antragsgegnerin und werden von dieser versorgt. Die Beteiligten leben seit mehr als zwei Jahren voneinander getrennt. Das Scheidungsverfahren ist unter Az: _________________________ bei dem hiesigen Gericht anhängig. Der Antragsteller hat im vergangenen Kalenderjahr folgende Unterhaltszahlungen an die Antragsgegnerin erbracht:

Kindesunterhalt für _________________________: _________________________ EUR

Kindesunterhalt für _________________________: _________________________ EUR

Ehegattenunterhalt _________________________: _________________________ EUR.

Dies ist zwischen den Beteiligten unstreitig.

Darüber hinaus hat er der Antragsgegnerin das in seinem Alleineigentum stehende Einfamilienhaus zur Nutzung überlassen, wie dies in der am _________________________ zwischen den Eheleuten geschlossenen Trennungsvereinbarung geregelt worden ist.

  Beweis: Trennungsvereinbarung vom _________________________, Anlage Ast.

Der Mietwert des Hauses liegt bei _________________________ EUR pro Monat.

  Beweis: Sachverständigtengutachten

Addiert man den Jahresmietwert und die gezahlten Ehegatten-Unterhaltsbeträge,[188] so ergeben sich Unterhaltsleistungen des Antragstellers an die Antragsgegnerin in Höhe von _________________________ EUR im vergangenen Kalenderjahr.[189]

Der Antragsteller möchte die Unterhaltsleistungen als Sonderausgaben geltend machen. Er hat die Antragsgegnerin daher mit Schreiben vom _________________________ aufgefordert, die von ihm formulierte Zustimmungserklärung zum begrenzten Realsplitting abzugeben. Dabei hat er sich verpflichtet, die Beklagte von allen nachgewiesenen finanziellen Nachteilen unter Verzicht auf mögliche Aufrechnungen oder Zurückbehaltungsrechte freizustellen. Er hat sich darüber hinaus verpflichtet, seine Steuerangelegenheiten fristgemäß und ordnungsgemäß zu besorgen und der Beklagten den Steuerbescheid so zeitig zu überlassen, dass sie prüfen lassen kann, ob sie einen Einspruch einlegen möchte.

  Beweis: Schreiben des Antragstellers mit Zustimmungserklärung vom _________________________, Anlage A 2

Die Antragsgegnerin hat sich gleichwohl geweigert, die Erklärung abzugeben, so dass nunmehr die Inanspruchnahme gerichtlicher Hilfe geboten ist, denn der Antragsteller hat erhebliche finanzielle Nachteile dadurch, dass er keinen Sonderausgabenabzug geltend machen kann.

Wir bitten, wie beantragt zu erkennen.

Quittung über eingezahlte Gerichtskosten in Höhe von _________________________ EUR anbei.

Rechtsanwalt/Rechtsanwältin

Streitwert: Interesse des Klägers (Steuerersparnis).

Anwaltskosten: Regelgebühren nach Teil 3 Abschnitt 1 VV.

Gerichtskosten: 3,0-Verfahrensgebühr gem. Nr. 1220 KVFamGKG.

[183] Das Familiengericht ist aufgrund des Sachzusammenhangs zuständig, BT-Drucks 16/6308, §§ 266 ff. FamFG.
[184] In diesen Verfahren besteht Anwaltszwang, § 114 Abs. 1 FamFG.
[185] Der Streitwert richtet sich danach, wie hoch das Interesse des Antragstellers, also die erwartete Steuerersparnis abzüglich auszugleichender Nachteile ist.
[186] Maximal 13.805 EUR pro Veranlagungszeitraum (i.d.R. Kalenderjahr).
[187] Steuernummer des Antragstellers einsetzen.
[188] Nur der Ehegattenunterhalt ist von steuerrechtlicher Relevanz, der für Kinder gezahlte Unterhalt kann steuerlich nicht berücksichtigt werden.
[189] Nach BFH v. 12.4.2000 (BStBl II S. 130), kann bei unentgeltlicher Wohnraumüberlassung der Mietwert als Sonderausgabe abgezogen werden.

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