Kurzbeschreibung
Muster aus: zerb.1081 Die Erbengemeinschaft, Rißmann, 3. Aufl. 2019 (zerb verlag)
Muster 23.1: Anregung auf Erlass eines Durchsuchungsbeschlusses
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Staatsanwaltschaft Berlin
10548 Berlin
In der Strafsache
gegen _________________________
Az. _________________________
rege ich an, gem. §§ 102, 103, 105 StPO
einen Durchsuchungsbeschluss gegen den Beschuldigten X und seine Lebensgefährtin[135] Y zu erwirken.
Begründung:
Die Durchsuchung in den Wohn- und Geschäftsräumen des Beschuldigten wird zum Auffinden von Beweismitteln, insbesondere handschriftlichem Schriftmaterial, führen. Letzteres ist für die Durchführung eines Schriftsachverständigengutachtens zwingend erforderlich, da nur so eine unverstellte und typische Handschrift des Beschuldigten ermittelbar ist. Der Beschuldigte kennt bislang die von dem Anzeigeerstatter erhobenen Vorwürfe nicht, so dass im Übrigen von einer Vernichtung von tatrelevanten Unterlagen (wie Schriftübungen und Ähnlichem) nicht auszugehen ist. Die Angelegenheit ist eilbedürftig, weil der Beschuldigte bereits einen Erbschein beantragt hat, der ihm noch nicht erteilt wurde. In Kürze müssen deshalb im Erbscheinsverfahren die im hiesigen Verfahren erhobenen Vorwürfe mitgeteilt werden, so dass der Beschuldigte sonach reagieren könnte.
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Rechtsanwalt
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