Kurzbeschreibung

Muster aus: zerb.1081 Die Erbengemeinschaft, Rißmann, 3. Aufl. 2019 (zerb verlag)

Muster 23.1: Anregung auf Erlass eines Durchsuchungsbeschlusses

Staatsanwaltschaft Berlin

10548 Berlin

In der Strafsache

gegen _________________________

Az. _________________________

rege ich an, gem. §§ 102, 103, 105 StPO

einen Durchsuchungsbeschluss gegen den Beschuldigten X und seine Lebensgefährtin[135] Y zu erwirken.

Begründung:

Die Durchsuchung in den Wohn- und Geschäftsräumen des Beschuldigten wird zum Auffinden von Beweismitteln, insbesondere handschriftlichem Schriftmaterial, führen. Letzteres ist für die Durchführung eines Schriftsachverständigengutachtens zwingend erforderlich, da nur so eine unverstellte und typische Handschrift des Beschuldigten ermittelbar ist. Der Beschuldigte kennt bislang die von dem Anzeigeerstatter erhobenen Vorwürfe nicht, so dass im Übrigen von einer Vernichtung von tatrelevanten Unterlagen (wie Schriftübungen und Ähnlichem) nicht auszugehen ist. Die Angelegenheit ist eilbedürftig, weil der Beschuldigte bereits einen Erbschein beantragt hat, der ihm noch nicht erteilt wurde. In Kürze müssen deshalb im Erbscheinsverfahren die im hiesigen Verfahren erhobenen Vorwürfe mitgeteilt werden, so dass der Beschuldigte sonach reagieren könnte.

_________________________

Rechtsanwalt

[135] In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass Unterlagen bei z.B. Ehegatten, die sich in deren Gewahrsam befinden, gem. § 98 StPO beschlagnahmefrei sind.

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