Kurzbeschreibung
Muster aus: av.1670 AnwaltFormulare, Heidel-Pauly, 10. Aufl. 2021 (Deutscher Anwaltverlag)
Muster 23.8: Klage auf Vollstreckbarerklärung eines ausländischen Urteils nach §§ 722, 723 ZPO
An das Landgericht _____
_____
Klage
_____ (Name, Adresse)
– Kläger –
Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsanwälte _____
gegen
_____ (Name, Adresse)
– Beklagte –
wegen Vollstreckbarerklärung eines ausländischen Urteils.
Ordnungsgemäße Bevollmächtigung versichernd zeigen wir an, dass wir den Kläger vertreten. In der mündlichen Verhandlung werden wir beantragen:
1. |
das Urteil des Supreme Court of the State of New York vom _____ (Az. _____), durch das die Beklagte zur Zahlung von _____ verurteilt worden ist, für vollstreckbar zu erklären, |
2. |
der Beklagten die Kosten des Rechtsstreits aufzuerlegen, |
3. |
das Urteil, notfalls gegen Sicherheitsleistung, für vorläufig vollstreckbar zu erklären und Sicherheitsleistung durch Bankbürgschaft zuzulassen. |
4. |
Hilfsweise dem Kläger nachzulassen, die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung abzuwenden. |
Begründung:
Die Beklagte schuldet dem Kläger _____ aus Dienstleistungsvertrag; der Kläger hatte für die Beklagte vom _____ bis _____ verschiedene Kunstgegenstände begutachtet und seine Arbeit unter dem _____ in Rechnung gestellt. Der Supreme Court des US-Bundesstaates New York hat die Beklagte unter dem _____ zur Zahlung von _____ verurteilt.
Beweis: Vorlage des Final Judgment und der After trial decision in beglaubigter und mit Apostille nach dem Haager Übereinkommen zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation, sowie einer beglaubigten Übersetzung, vorgelegt als Anlagenkonvolut K1.
Das Urteil des Supreme Court ist – wie von § 723 Abs. 2 S. 2 ZPO gefordert – rechtskräftig. Ausreichend und erforderlich ist hierbei die formelle Rechtskraft, deren Eintritt sich nach dem Recht des Staates, in dem das anzuerkennende Urteil erlassen ist, richtet. Nach dem Recht des US-Bundesstaates New York ist formelle Rechtskraft eingetreten, da die Beklagte die Berufung nicht fristgerecht eingereicht und sie daher mit Urt. v. _____ zurückgewiesen wurde.
Beweis: Vorlage der Entscheidung der Appellate Division des Supreme Courts in beglaubigter und mit Apostille nach dem Haager Übereinkommen zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation, sowie einer beglaubigten Übersetzung, vorgelegt als Anlagenkonvolut K2.
Das Urteil des New Yorker Supreme Court ist anzuerkennen. Ausschlussgründe nach § 328 ZPO greifen nicht. Insbesondere ist die Gegenseitigkeit im Verhältnis zum US-Bundesstaat New York verbürgt.
(Rechtsanwalt)