Kurzbeschreibung
Muster aus: av.1670 AnwaltFormulare, Heidel-Pauly, 10. Aufl. 2021 (Deutscher Anwaltverlag)
Muster 24.7: SaaS-Vertrag
Vertrag über die Bereitstellung von Software
zwischen
_____ (Firma, Anschrift)
– Anbieter –
und
_____ (Name, Anschrift)
– Kunde –
§ 1 Vertragsgegenstand
(1) Diese Vertragsbedingungen gelten für die Nutzung der Software gemäß der aktuellen Produktbeschreibung durch den Kunden.
(2) Die Software wird vom Anbieter als webbasierte SaaS- bzw. Cloud-Lösung betrieben. Dem Kunden wird ermöglicht, die auf den Servern des Anbieters bzw. eines vom Anbieter beauftragten Dienstleisters gespeicherte und ablaufende Software über eine Internetverbindung während der Laufzeit dieses Vertrags für eigene Zwecke zu nutzen und seine Daten mit ihrer Hilfe zu speichern und zu verarbeiten und Elemente der Software, etwa Anmeldemasken, in seine eigene Webseite einzubinden.
(3) Diese Vertragsbedingungen gelten ausschließlich. Vertragsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung. Gegenbestätigungen des Kunden unter Hinweis auf seine eigenen Geschäftsbedingungen wird ausdrücklich widersprochen.
§ 2 Registrierung, Zustandekommen des Nutzungsvertrags
(1) Indem sich der Kunde auf der Webseite _____ mit seinem Namen, seiner E-Mail und seinem Unternehmen registriert, gibt er ein Angebot auf Abschluss dieses Nutzungsvertrags ab.
(2) Der Anbieter prüft die entsprechende Anmeldung. Sodann geht dem Nutzer eine Bestätigungs-E-Mail mit seinen Zugangsdaten zu. Mit Zugang der Bestätigungs-E-Mail gilt der Vertrag als geschlossen.
§ 3 Art und Umfang der Leistung
(1) Der Anbieter stellt dem Kunden die Software in ihrer jeweils aktuellsten Version am Routerausgang des Rechenzentrums, in dem der Server mit der Software steht ("Übergabepunkt"), zur Nutzung bereit. Die Software, die für die Nutzung erforderliche Rechenleistung und der erforderliche Speicher- und Datenverarbeitungsplatz werden vom Anbieter bereitgestellt. Der Anbieter schuldet jedoch nicht die Herstellung und Aufrechterhaltung der Datenverbindung zwischen den IT-Systemen des Kunden und dem beschriebenen Übergabepunkt.
(2) Soweit die Software ausschließlich auf den Servern des Anbieters oder eines vom Anbieter beauftragten Dienstleisters abläuft, bedarf der Kunde keiner urheberrechtlichen Nutzungsrechte an der Software, und der Anbieter räumt auch keine solchen Rechte ein. Der Anbieter räumt dem Kunden aber für die Laufzeit des Vertrags das nicht-ausschließliche, nicht übertragbare und zeitlich auf die Dauer des Nutzungsvertrags beschränkte Recht ein, die Benutzeroberfläche der Software zur Anzeige auf dem Bildschirm in den Arbeitsspeicher der vertragsgemäß hierfür verwendeten Endgeräte zu laden und die dabei entstehenden Vervielfältigungen der Benutzeroberfläche vorzunehmen.
§ 4 Verfügbarkeit der Software
(1) Der Anbieter weist den Kunden darauf hin, dass Einschränkungen oder Beeinträchtigungen der erbrachten Dienste entstehen können, die außerhalb des Einflussbereichs des Anbieters liegen. Hierunter fallen insbesondere Handlungen von Dritten, die nicht im Auftrag des Anbieters handeln, vom Anbieter nicht beeinflussbare technische Bedingungen des Internets sowie höhere Gewalt. Auch die vom Kunden genutzte Hard- und Software und technische Infrastruktur kann Einfluss auf die Leistungen des Anbieters haben. Soweit derartige Umstände Einfluss auf die Verfügbarkeit oder Funktionalität der vom Anbieter erbrachten Leistung haben, hat dies keine Auswirkung auf die Vertragsgemäßheit der erbrachten Leistungen.
(2) Der Kunde ist verpflichtet, Funktionsausfälle, -störungen oder -beeinträchtigungen der Software unverzüglich und so präzise wie möglich beim Anbieter anzuzeigen. Unterlässt der Kunde diese Mitwirkung, gilt § 536c BGB entsprechend.
§ 5 Rechte zur Datenverarbeitung, Datensicherung
(1) Der Anbieter hält sich an die gesetzlichen Datenschutzbestimmungen.
(2) Der Kunde räumt dem Anbieter für die Zwecke der Vertragsdurchführung das Recht ein, die vom Anbieter für den Kunden zu speichernden Daten vervielfältigen zu dürfen, soweit dies zur Erbringung der nach diesem Vertrag geschuldeten Leistungen erforderlich ist. Der Anbieter ist auch berechtigt, die Daten in einem Ausfallsystem bzw. separaten Ausfallrechenzentrum vorzuhalten. Zur Beseitigung von Störungen ist der Anbieter ferner berechtigt, Änderungen an der Struktur der Daten oder dem Datenformat vorzunehmen.
(3) Der Anbieter sichert die Daten des Kunden auf dem vom Anbieter verantworteten Server regelmäßig auf einem externen Backup-Server. Der Kunde kann diese Daten, soweit technisch möglich, jederzeit zu Sicherungszwecken exzerpieren und ist verpflichtet, dies in regelmäßigen üblichen Abständen zu tun. Soweit dies nicht möglich ist, stellt der Anbieter dem Kunden die Daten einmal monatlich als Backup zur Verfügung.
(4) Wenn und soweit der Kunde auf vom Anbieter technisch verantworteten IT-Systemen personenbezogene Daten Dritter verarbeitet, ist in der Regel eine Auftragsverarbeitungsvereinbarung nach Art. 28 Abs. 3 DS-GVO abzuschließen.
§...