Kurzbeschreibung
Muster aus: av.1711 AnwaltFormulare Familienrecht, Horndasch, 8. Aufl. 2022 (Deutscher Anwaltverlag)
Muster 2.47: Vereinbarung von Wechselmodell und Unterhalt
Verhandelt am _________________________
Zu _________________________
Vor mir, dem unterzeichnenden Notar im Bezirk des Oberlandesgerichts _________________________
_________________________
erscheinen
1. |
Herr _________________________, geb. am _________________________, wohnhaft _________________________ |
2. |
Frau _________________________ geb. _________________________, geb. am _________________________, wohnhaft _________________________ |
ausgewiesen durch _________________________.
Die Frage des beurkundenden Notars nach einer Vorbefassung im Sinne von § 3 Abs. 1 Nr. 7 BeurkG wurde von den Erschienenen verneint. Der beurkundende Notar erläuterte die vorgenannte Vorschrift.
Die Erschienenen baten den Notar um die Beurkundung einer
Trennungs- und Unterhaltsvereinbarung
sowie Vereinbarung eines Wechselmodells
und erklärten vorab:
§ 1 Ausgangslage
Wir sind Beide von Geburt an deutsche Staatsangehörige und haben am _________________________ in _________________________ die Ehe geschlossen. Aus unserer Ehe sind die am _________________________ geborene, derzeit also 7 Jahre alte K. sowie der am _________________________ geborene, also 12 Jahre alte L. hervorgegangen. Kinder aus anderen Verbindungen sind nicht vorhanden.
Wir leben seit dem _________________________ in verschiedenen Wohnungen voneinander getrennt.
§ 2 Vereinbarung des Wechselmodells
1. Auch nach der Trennung und einer anschließenden Scheidung unserer Ehe wollen wir die elterliche Sorge für K., geb. _________________________, und L., geb. _________________________, weiterhin gemeinsam ausüben. Bei unseren Entscheidungen für unsere Kinder werden wir uns allein am Kindeswohl ausrichten. Sämtliche Einzelheiten für sie werden wir im gegenseitigen Einvernehmen regeln.
2. Für die Schulferien der Kinder werden wir jeweils im Jahreswechsel besondere Abreden treffen, um möglichst gleiche Zeiten für jeden Elternteil festzulegen, die er dann mit den Kindern zusammen sein und verbringen kann. In gleicher Form werden wir uns über die Verteilung der Feiertage übers Jahr (Ostern, Pfingsten, Weihnachten, Silvester und Neujahr; Eltern- und Kindergeburtstage; Geburtstage von Großeltern, Jubiläumsfeiern u.Ä.) verständigen.
3. Im Übrigen sind wir uns darüber einig, dass die Kinder in diesem Kalenderjahr jeweils in den ungeraden Wochen des Jahres die Zeit von Montagmorgen bis zum folgenden Montagmorgen vom Vater, sowie in den geraden Wochen des Jahres von der Mutter betreut werden. Im folgenden Kalenderjahr werden die Kinder die geraden Wochen beim Kindesvater und die ungeraden Wochen bei der Kindesmutter verbringen. Übergabezeiten und sonstige Einzelheiten der Aufenthaltszeiten werden wir von Fall zu Fall festlegen.
§ 3 Kindesunterhalt
1. Wir vereinbaren im Hinblick auf die Einrichtung des Wechselmodells unter Berücksichtigung des oben festgestellten Einkommens, dass der Ersch. zu 1 zur Ausgleichung gegenseitiger Ansprüche wegen wechselnder Betreuung der Kinder eine monatliche Ausgleichszahlung für Kindesunterhalt in Höhe von _________________________ EUR vornimmt, jeweils im Voraus bis zum 1. Eines Monats zu zahlen.
2. Von weitergehenden Unterhaltsansprüchen hinsichtlich der Kinder stellen wir uns wechselseitig frei.
§ 4 Vollstreckungsunterwerfung
Wegen der in § 3 der Vereinbarung eingegangenen Verpflichtung zur Zahlung von Kindesunterhaltunterwerfe ich, der Ersch. zu 1, mich der
Sofortigen Zwangsvollstreckung
aus dieser Urkunde in mein Vermögen.
Die Ersch. zu 2 ist berechtigt, sich jederzeit auf einseitigen Antrag auf Kosten des Ersch. zu 1. eine vollstreckbare Ausfertigung dieser Urkunde erteilen zu lassen, ohne dass es hierzu des Nachweises der Fälligkeit oder sonstiger die Vollstreckung begründender Tatsachen bedarf.
§ 5 Hinweise, Durchführung
Der Notar hat die Erschienenen über die Bedeutung, die rechtliche Tragweite, insbesondere die Rechtsfolgen und die Auswirkungen der Unterhaltsvereinbarung und der Vereinbarung zum Wechselmodell abschließend noch einmal ausführlich belehrt. Beide Erschienenen sind sich der Tragweite der getroffenen Vereinbarungen bewusst und wünschen gleichwohl die Beurkundung der Vereinbarung auch unter Inkaufnahme möglicher zukünftig daraus erwachsener Nachteile.
… (ggf. weitere abschließende Hinweise/Durchführung) …
(Urkundsausgang, Unterschriften)