Kurzbeschreibung
Muster aus: av.1724 Handbuch Kündigungsrecht, Pauly-Osnabrügge, 6. Aufl. 2024 (Deutscher Anwaltverlag)
Muster 27.1: Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für die Berufungsinstanz
RA _________________________
_________________________ (Anschrift)
_________________________, den _________________________
An das
Landesarbeitsgericht _________________________
_________________________ (Anschrift)
Antrag auf Prozesskostenhilfe
In dem Rechtsstreit _________________________, Az. _________________________
des Klägers _________________________,
_________________________ (Anschrift)
gegen
die Firma _________________________, als Beklagte,
_________________________ (Anschrift)
wegen _________________________
beantrage ich,
dem Kläger für die von ihm beabsichtigte Berufung gegen das die Klage abweisende Urteil des ArbG _________________________ vom _________________________, dem Kläger zugestellt am _________________________, Prozesskostenhilfe zu bewilligen, und zwar unter Beiordnung des Unterzeichners als anwaltlichem Prozessbevollmächtigten und mit der Maßgabe, dass der Kläger keinen eigenen Beitrag zu den Kosten zu leisten hat. Der Kläger gedenkt, das Urteil in vollem Umfang anzugreifen.
Als Anlage K1 füge ich eine aktuelle, vollständig ausgefüllte Erklärung des Klägers über seine persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse gemäß § 117 Abs. 2 ZPO bei sowie als Anlagen K2 bis K7 die zugehörigen Belege, insbesondere über das derzeitige Einkommen des Klägers, seine Wohnkosten und Unterhaltszahlungen. Aus diesen Unterlagen ergibt sich, dass der Kläger derzeit und bis auf Weiteres über kein einsetzbares Einkommen oder Vermögen im Sinne von § 115 ZPO verfügt und nicht in der Lage ist, die Kosten eines Berufungsverfahrens selbst zu finanzieren. Er ist daher auf Prozesskostenhilfe angewiesen.
Ferner übersende ich als Anlage K8 eine Ablichtung des Urteils vom _________________________ sowie als Anlage K9 den Entwurf einer Berufungsbegründung. Hieraus ist zu entnehmen, dass die vom Kläger beabsichtigte Berufung hinreichende Aussicht auf Erfolg im Sinne von § 114 ZPO bietet.
Sollte das Gericht für die Entscheidung über die Prozesskostenhilfe noch weitere Angaben oder Belege benötigen, bitte ich um unverzügliche Nachricht.
Unmittelbar nach Erhalt einer die Prozesskostenhilfe bewilligenden Entscheidung werde ich Berufung einlegen und, soweit erforderlich, einen Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand stellen. Auch werde ich dann fristgerecht die Berufungsbegründung einreichen, deren Ergänzung bis zum Ablauf der Begründungsfrist ich mir ausdrücklich vorbehalte.
Mit der Bitte um antragsgemäße Entscheidung
(Rechtsanwalt)