Kurzbeschreibung

Muster aus: FamRMandat_Abr_Aufl4

Muster 31: Musterrechnung 4.31: Isoliertes Sorgerechtsverfahren – Einigung auch betreffend Umgangsrecht, das nicht rechtshängig war mit Terminsgebühr aus beiden Werten

Rechtsanwältin Z stellt im Auftrag ihres Mandanten den Antrag, ihm das alleinige Sorgerecht für das Kind Frederick zu übertragen. Im Termin einigen sich die Beteiligten darauf, dass das Sorgerecht bei der Mutter verbleibt, dem Vater aber ein großzügiges Umgangsrecht (das im Termin ebenfalls erörtert wurde) eingeräumt wird.

Gegenstandswert:
Sorgerecht 3.000,00 EUR §§ 23 Abs. 1 S. 1 RVG, 45 Abs. 1 Nr. 1 FamGKG
Umgangsrecht 3.000,00 EUR §§ 23 Abs. 1 S. 1 RVG, 45 Abs. 1 Nr. 2 FamGKG
addiert 6.000,00 EUR § 22 Abs. 1 RVG

1,3 Verfahrensgebühr aus 3.000,00 EUR

Nr. 3100 VV RVG
261,30 EUR

0,8 Differenzverfahrensgebühr aus 3.000,00 EUR

Nr. 3101 Nr. 2 VV RVG
160,80 EUR

§ 15 Abs. 3 RVG: höchstens 1,3 aus 6.000,00 EUR

= 460,20 EUR, hier keine Kürzung.

1,2 Terminsgebühr aus 6.000,00 EUR

Nr. 3104 VV RVG, § 15 Abs. 5 S. 1 RVG
424,80 EUR

1,0 Einigungsgebühr aus 3.000,00 EUR

Nr. 1003 VV RVG
201,00 EUR

1,5 Einigungsgebühr aus 3.000,00 EUR

Nr. 1000 VV RVG
301,50 EUR

§ 15 Abs. 3 RVG: höchstens 1,5 aus 6.000,00 EUR

= 531,00 EUR, hier keine Kürzung.

Auslagenpauschale, Nr. 7002 VV RVG 20,00 EUR
Zwischensumme 1.369,40 EUR
19 % Umsatzsteuer, Nr. 7008 VV RVG 260,19 EUR
Summe 1.629,59 EUR

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