Kurzbeschreibung
Muster aus: av.1591 Anwaltformulare Verkehrsrecht, Tietgens-Nugel, 8. Aufl. 2020 (Deutscher Anwaltverlag)
Muster 3.15: Kein Haftungsausschluss trotz vorsätzlicher, widerrechtlicher Schadensherbeiführung bei Personenverschiedenheit
_________________________ Versicherung AG
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Schaden-Nr./VS-Nr./Az. _________________________
Schaden vom _________________________
Pkw _________________________, amtl. Kennzeichen _________________________
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich komme zurück auf die im Betreff genannte Schadensache. Durch Schreiben vom _________________________ lehnten Sie Ihre Eintrittspflicht für das Schadensereignis mit der Begründung ab, ein Direktanspruch scheide wegen vorsätzlicher Herbeiführung des Versicherungsfalls durch den Fahrer _________________________ aus. Nach eingehender Prüfung der Sach- und Rechtslage vermag ich mich hiermit nicht einverstanden zu erklären.
In der Kfz-Haftpflichtversicherung führt eine vorsätzliche Herbeiführung des Versicherungsfalles jedoch nur in den Fällen zur Leistungsfreiheit des Haftpflichtversicherers, in denen der Schaden durch sämtliche mitversicherten Personen, für die bedingungsgemäß Versicherungsschutz zu gewähren ist, vorsätzlich herbeigeführt wurde. Dies ist hier gerade nicht der Fall. Insoweit kann dahinstehen, ob der Fahrer tatsächlich vorsätzlich gehandelt und den Schaden zumindest billigend in Kauf genommen hat. Darüber hinaus besitzt mein Mandant jedoch einen Anspruch auf Schadensersatz gegenüber dem Halter des Kraftfahrzeugs gem. § 7 Abs. 1 StVG. Halter des Kraftfahrzeugs ist _________________________. Gem. der dem Vertrag zugrunde liegenden AKB ist der Halter des versicherten Fahrzeugs mitversicherte Person des Versicherungsvertrags. Hinsichtlich des Halters mag hingegen keine Leistungsfreiheit wegen vorsätzlicher Herbeiführung des Versicherungsfalls bestehen. Ein möglicher Haftungsausschluss wegen Vorsatz im Hinblick auf den Fahrer als mitversicherte Person berührt den daneben bestehenden Anspruch gegen den Halter/Versicherungsnehmer nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung nicht (vgl. BGH NJW 1981, 113; BGH VersR 1971, 239; OLG Köln VersR 1982, 383). Demgemäß sind Sie meinem Mandanten weiterhin in dem Maße eintrittspflichtig, in dem Sie den Halter von den berechtigten Ansprüchen meines Mandanten freizustellen haben.
Danach habe ich Sie aufzufordern, die mit Schreiben vom _________________________ bezifferten Ansprüche auf Schadensersatz in Höhe von _________________________ EUR unverzüglich, spätestens jedoch bis zum
_________________________ (10-Tages-Frist)
auf das Ihnen bekannte Konto meines Mandanten auszugleichen. Nach fruchtlosem Fristablauf werde ich meinem Mandanten empfehlen, die Angelegenheit einer gerichtlichen Klärung zuzuführen.
Mit freundlichen Grüßen
(Rechtsanwalt)