Kurzbeschreibung

Muster aus: av.1711 AnwaltFormulare Familienrecht, Horndasch, 8. Aufl. 2022 (Deutscher Anwaltverlag)

Muster 3.15: Vorschlag einer außergerichtlichen Auseinandersetzungsvereinbarung bei Gütertrennung

Sehr geehrter Herr _________________________,

Sie wissen aus dem Ehescheidungsverfahren, dass wir Ihre Ehefrau beraten und vertreten. Ihre Ehefrau hat uns auch damit beauftragt, mit Ihnen Verhandlungen über die vermögensrechtliche Auseinandersetzung aufzunehmen.

Uns liegt der Ehevertrag aus dem Jahre _________________________ vor, mit dem Gütertrennung vereinbart worden ist. Wesentlicher Grund für diese Vereinbarung war der Umstand, dass Sie den Betrieb Ihres Vaters zusammen mit dem Grundbesitz übertragen erhalten haben, auf dem sich der Betrieb und das Wohnhaus befinden. Der Grundbesitz hat während der Ehe eine erhebliche Wertsteigerung erfahren. Hierzu beigetragen hat u.a., dass unsere Mandantin eine ihr zugeflossene Erbschaft zu Renovierungszwecken verwandt hat.

Das Haus ist heute schuldenfrei; auch Ihr Betrieb ist gesund und stellt heute einen nicht unbeträchtlichen Wert dar. Ihre Ehefrau hat hierzu einen entscheidenden Beitrag dadurch geleistet, dass sie trotz der Haushaltsführung und der Betreuung der drei gemeinsamen Kinder in ganz erheblichem Umfang in Ihrem Betrieb mitgearbeitet hat und hierfür nicht entsprechend entlohnt worden ist. Sie hat, wie Sie wissen, jeweils nur ein Aushilfsgehalt bezogen, das ihr als Taschengeldersatz gedient hat.

Wichtiger ist, dass Ihre Ehefrau in Krisensituationen des Betriebes immer wieder Mittel zur Verfügung gestellt hat, die sie von ihren eigenen Eltern im Wege einer Schenkung oder einer vorweggenommenen Erbfolge erhalten hat. Ohne diese Zuwendungen existierte der Betrieb heute vermutlich nicht mehr.

Angesichts dieser Beiträge Ihrer Ehefrau, denen durch die Trennung und die von Ihnen gewünschte Ehescheidung die Grundlage entzogen worden ist, führt die vereinbarte Gütertrennung zu einem nicht tragbaren, grob unbilligen Ergebnis. Am Ende der Ehe ist nämlich Ihre Ehefrau praktisch ohne Vermögen; sie hat keine nennenswerten Aussichten auf Vermögenserwerb durch Erbschaft oder vorweggenommene Erbfolge mehr, weil die Eltern ihr diese Beträge bereits zu Lebzeiten zum Zwecke der Sanierung Ihres Betriebes zur Verfügung gestellt haben. Ihre Ehefrau hat keine Arbeitsstelle und wird auch angesichts ihres Alters und der heutigen Situation auf dem Arbeitsmarkt erhebliche Schwierigkeiten haben, eine Arbeitsstelle zu finden.

Unter diesen Umständen sieht sich Ihre Ehefrau gezwungen, von Ihnen einen angemessenen Ausgleich zu verlangen, der sich zum einen aus der jahrelangen Mitarbeit in Ihrem Betrieb ohne angemessene Vergütung, zum anderen aus den Investitionen Ihrer Ehefrau aus Erbschaft und vorweggenommener Erbfolge in Ihr Haus und in Ihren Betrieb rechtfertigt.

Über Art und Umfang eines angemessenen Ausgleichs für Ihre Ehefrau sollte verhandelt werden. Ihre Ehefrau kann sich verschiedene Lösungsmöglichkeiten vorstellen:

In erster Linie kommt natürlich die Zahlung eines angemessenen Ausgleichsbetrages an Ihre Ehefrau in einer Summe in Betracht. Ihre Ehefrau ist der Auffassung, dass es Ihnen aufgrund Ihrer heutigen wirtschaftlichen Situation durchaus möglich und zumutbar ist, das Wohnhaus durch einen hypothekarisch gesicherten Kredit zu belasten, um eine Ausgleichszahlung finanzieren zu können. Ihre Ehefrau könnte sich aber auch vorstellen, dass eine Rentenregelung vereinbart wird, die – über den normalen gesetzlichen Unterhaltsanspruch hinaus – Ihrer Ehefrau zum Ausgleich eine zusätzliche, von dem Unterhaltsanspruch unabhängige Barzahlung gewährleistet. Dies hätte für Sie den Vorteil, dass Sie keinen Kredit aufnehmen müssen. Schließlich wäre für Ihre Ehefrau auch eine Lösung dahin gehend vorstellbar, dass Sie unabhängig von dem Unterhaltsanspruch die Wohnkosten Ihrer Ehefrau übernehmen, indem Sie ihr entweder ein lebenslanges unentgeltliches Nießbrauchsrecht an einer Etage Ihres Hauses einräumen oder eine Wohnung auf Ihren Namen oder den Namen der Kinder anschaffen und Ihrer Ehefrau in dieser Wohnung ein lebenslanges unentgeltliches Nießbrauchsrecht einräumen.

Ich bitte um Stellungnahme innerhalb von drei Wochen, ob Sie verhandlungsbereit sind und wie Sie sich eine angemessene Regelung vorstellen.

(Unterschrift)

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