Kurzbeschreibung

Muster aus: av.1721 Das arbeitsrechtliche Mandat: Arbeitsvertragsgestaltung und AGB-Kontrolle, Reitz, 2. Aufl. 2023 (Deutscher Anwaltverlag)

Muster 3.16: Einbezug tariflicher Regelungen

(1) Auf das Arbeitsverhältnis finden die jeweils für den Arbeitgeber normativ geltenden Tarifverträge in ihrer jeweils gültigen Fassung und die diese ergänzenden, ändernden oder ersetzenden Tarifverträge Anwendung. Im Zeitpunkt des Vertragsschlusses sind dies die Tarifverträge der [Bezeichnung der Branche]. Die jeweils anwendbaren Tarifverträge sind in der Personalabteilung [und beim Betriebsrat] einsehbar. Liegen im Beschäftigungsbetrieb des Arbeitnehmers kollidierende Tarifverträge i.S.d. § 4a Tarifvertragsgesetz (TVG) vor, erfolgt die Bezugnahme auf die jeweils aktuellen Mehrheitstarifverträge i.S.d. § 4 Abs. 2 S. 2 TVG. Im Zeitpunkt des Vertragsschlusses finden aufgrund der Bezugnahme die zwischen dem Arbeitgeberverband [Bezeichnung] und der Gewerkschaft [Bezeichnung] abgeschlossenen Tarifverträge [als Mehrheitstarifverträge] Anwendung. Sollte im Falle einer Tarifkollision (i) ein Minderheitstarifvertrag gemäß § 4 Abs. 2 S. 2 HS 2 TVG beim Arbeitgeber Anwendung finden und (ii) der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber durch schriftliche Bestätigung der den Minderheitstarifvertrag schließenden Gewerkschaft seine Mitgliedschaft in dieser nachweisen, erfolgt während des Vorliegens dieser Voraussetzungen für den Arbeitnehmer die Bezugnahme gemäß Satz 1 auf den Minderheitstarifvertrag.

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