Kurzbeschreibung

Muster aus: 1369, Anwaltformulare Zivilprozessrecht, Aufl. 4

Muster 3.24: Antrag auf Prozesskostenhilfe bei Antrag auf einstweilige Anordnung nach § 769 Abs. 2 ZPO

An das

Vollstreckungsgericht

in _________________________

Antrag auf einstweilige Anordnung nach § 769 Abs. 2 ZPO

und auf

Prozesskostenhilfe

des _________________________

– Gläubiger –

gegen

den _________________________

– Schuldner –

In vorbezeichneter Angelegenheit bestelle ich mich laut anliegender Vollmacht für den Schuldner und beantrage:

1. Die Zwangsvollstreckung aus dem _________________________ [Titelbezeichnung] des _________________________gerichts _________________________ vom _________________________, Az: _________________________, wird ohne [ggf. gegen] Sicherheitsleistung einstweilen eingestellt.
2. Die laut Pfändungsprotokoll des Gerichtsvollziehers _________________________ in _________________________ vom _________________________ (DR Nr. _________________________) erfolgte Pfändung wird gegen [ggf. ohne] Sicherheitsleitung einstweilen eingestellt.
3. Dem Schuldner wird für das Verfahren Prozesskostenhilfe bewilligt.

Begründung:

Durch _________________________ [Titelbezeichnung] des _________________________gerichts vom wurde der Schuldner dazu verpflichtet, an den Gläubiger [Kläger] _________________________ EUR nebst _________________________ Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem _________________________ zu zahlen.

  Beweis: Vorlage des [Titels] in Kopie

Der Gläubiger betreibt die Zwangsvollstreckung aus dem vorbezeichneten Titel. So hat der Gerichtsvollzieher am _________________________ folgende Gegenstände gepfändet: _________________________ [genaue Auflistung]

Die Verwertung dieser Gegenstände würde dem Schuldner [Beklagten] einen nicht zu ersetzenden Nachteil bringen, weil _________________________

Der Schuldner hat mit Schriftsatz vom _________________________ beim zuständigen Prozessgericht in _________________________ Klage nach § 767 ZPO erhoben. Danach ist die Zwangsvollstreckung aus dem zugrunde liegenden Titel nicht mehr berechtigt.

  Beweis: Kopie der Klage vom _________________________

Eine Entscheidung des Prozessgerichts kann wegen der anstehenden Verwertung nicht mehr in der Kürze der Zeit erreicht werden.

Zur Darlegung der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse wird Bezug genommen auf die anliegende Erklärung vom _________________________. Hieraus ist ersichtlich, dass der Schuldner zur Zahlung der Kosten nicht in der Lage ist, sodass der Antrag auf Einstellung der Zwangsvollstreckung ohne Sicherheitsleistung begründet ist.

Die vorstehenden Angaben werden durch den Schuldner an Eides Statt versichert. Insofern wird Bezug genommen auf die eidesstattliche Versicherung des Schuldners vom _________________________.

Rechtsanwalt

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