Kurzbeschreibung
Muster aus: av.1636 AnwaltFormulare Arbeitsrecht, Lunk, 4. Aufl. 2021 (Deutscher Anwaltverlag)
Muster 3.3: Kündigungsschutzklage bei Änderungskündigung (nach Annahme des Änderungsangebots unter dem Vorbehalt der gerichtlichen Überprüfung)
An das Arbeitsgericht _________________________
_________________________
Klage
des _________________________
– Kläger –
Prozessbevollmächtigter: RA _________________________
gegen
die _________________________
– Beklagte –
wegen Änderungskündigung
Es wird Klage erhoben mit den Anträgen:
1. |
festzustellen, dass die Änderung der Arbeitsbedingungen durch die Änderungskündigung vom _________________________ rechtsunwirksam ist; |
2. |
festzustellen, dass das Arbeitsverhältnis über den _________________________ (Datum des Ablaufs der Kündigungsfrist) zu unveränderten Bedingungen fortbesteht. |
Begründung
Der am _________________________ geborene Kläger ist seit dem _________________________ bei der Beklagten als _________________________ beschäftigt. Sein durchschnittliches Bruttomonatsgehalt betrug zuletzt _________________________ EUR. Die Beklagte beschäftigt mehr als zehn Arbeitnehmer in Vollzeit.
Mit Schreiben vom _________________________, dem Kläger am _________________________ zugegangen, kündigte sie das Arbeitsverhältnis zum _________________________ und bot dem Kläger gleichzeitig die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses zu geänderten Bedingungen an, nämlich _________________________ (ausführen).
Beweis: Kündigungsschreiben vom _________________________ (Anlage 1)
Der Kläger hat mit Schreiben vom _________________________ der Beklagten mitgeteilt, dass er bereit sei, das Arbeitsverhältnis zu den geänderten Bedingungen fortzusetzen, falls nicht die Änderung der Arbeitsbedingungen sozial ungerechtfertigt ist.
Beweis: Schreiben vom _________________________ (Anlage 2)
Die Änderungskündigung ist sozial nicht gerechtfertigt. Es fehlt bereits ein Grund, der an sich geeignet ist, eine Änderung des Vertragsinhalts zu rechtfertigen. Insbesondere liegen die von der Beklagten im Kündigungsschreiben angeführten verhaltensbedingten/personenbedingten/betrieblichen Gründe nicht vor _________________________ (ausführen).
(nur bei betriebsbedingter Änderungskündigung: Vorsorglich wird die ordnungsgemäße Durchführung der Sozialauswahl bestritten. Der Kläger kann hierzu nicht vortragen, weil er über die erforderlichen Kenntnisse nicht verfügt. Die Beklagte wird aufgefordert, die sozialen Daten der Mitarbeiter vorzutragen, die sie in die soziale Auswahl einbezogen hat).
Zudem hätte der Kläger die angebotene Vertragsänderung billigerweise nicht annehmen müssen, weil sie unverhältnismäßig ist.
Der Kläger bestreitet mit Nichtwissen, dass die Beklagte den bei ihr gewählten Betriebsrat zur Kündigung angehört hat. (Ggf.: Der Kläger hat nach Zugang der Kündigung vergeblich versucht, vom Betriebsrat Informationen über eine etwaige Anhörung zu erhalten.)
Der Klagantrag zu 2) beinhaltet eine selbstständige allgemeine Feststellungsklage gemäß § 256 ZPO. Dem Kläger sind zwar derzeit keine anderen Beendigungs- oder Änderungstatbestände außer der mit dem Klagantrag zu 1) angegriffenen Änderungskündigung vom _________________________ bekannt. Es besteht jedoch die Gefahr, dass sich die Beklagte im Laufe des Verfahrens auf weitere Beendigungs- bzw. Änderungstatbestände beruft. _________________________ (Grund für die Annahme).
(Unterschrift)