Kurzbeschreibung

Muster aus: av.1636 AnwaltFormulare Arbeitsrecht, Lunk, 4. Aufl. 2021 (Deutscher Anwaltverlag)

Muster 3.45: Antrag auf Vollstreckung des Weiterbeschäftigungsanspruchs

An das Arbeitsgericht _________________________

In dem Rechtsstreit

_________________________ (Kurzrubrum)

Az. _________________________

fügen wir die vollstreckbare Ausfertigung des Urteils des Arbeitsgerichts _________________________ vom _________________________, Az. _________________________, bei und beantragen:

1. Gegen die Beklagte wird wegen der Nichtvornahme der vertragsgemäßen Beschäftigung des Klägers als _________________________ in der Abteilung _________________________ am Standort _________________________ gemäß Ziffer _________________________ des Urteils des Arbeitsgerichts _________________________ vom _________________________, Az. _________________________, ein Zwangsgeld[1309] festgesetzt, dessen Höhe in das Ermessen des Gerichts gestellt wird, jedoch einen Betrag von _________________________ EUR nicht unterschreiten sollte, ersatzweise Zwangshaft, zu vollstrecken an dem Geschäftsführer der Schuldnerin.
2. Dem Kläger wird zum Zwecke der Zwangsvollstreckung eine vollstreckbare Ausfertigung des Festsetzungsbeschlusses gemäß Ziffer 1 erteilt.

Begründung:

Das Arbeitsgericht hat in seinem Urteil vom _________________________ festgestellt, dass die durch die Beklagte ausgesprochene Kündigung vom _________________________ unwirksam ist und das Arbeitsverhältnis nicht zum _________________________ beendet hat. Die Beklagte wurde zudem gemäß Ziffer _________________________ des Urteils zur Weiterbeschäftigung des Klägers als _________________________ in der Abteilung _________________________ am Standort der Beklagten in _________________________ zu unveränderten Arbeitsbedingungen bis zum rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens verurteilt. Das Urteil des Arbeitsgerichts wurde am _________________________ zugestellt. Die vollstreckbare Ausfertigung des Urteils wurde am _________________________ erteilt. Der Unterzeichner hat die Beklagte mehrfach, jeweils unter Fristsetzung bis zum _________________________, aufgefordert, den titulierten Weiterbeschäftigungsanspruch des Klägers zu erfüllen.

Beweis: Kopie des Schreibens vom _________________________

Gleichwohl weigert sich die Beklagte weiterhin, den Kläger gemäß Ziffer _________________________ des Urteils des Arbeitsgerichts zu beschäftigen, sodass nunmehr die Zwangsvollstreckung des Weiterbeschäftigungsanspruchs geboten ist.

(Unterschrift)

Rechtsanwalt

[1309] Es muss keine bestimmte Höhe für das Zwangsgeld beantragt werden. Das Zwangsgeld ist in einem einheitlichen Betrag anzudrohen und festzusetzen, § 890 ZPO findet keine Anwendung. Es ist unzulässig, pro Tag der Nichtbeschäftigung separat ein Ordnungsgeld zu verhängen; LAG Berlin 5. 7. 1985 – 4 Ta 4/85, NZA 1986, 36; GMP/Germelmann, ArbGG, § 62 Rn 62.

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