Kurzbeschreibung

Muster aus: av.1670 AnwaltFormulare, Heidel-Pauly, 10. Aufl. 2021 (Deutscher Anwaltverlag)

Muster 35.1: Ablehnung der Vertragsänderung

An

_____ [Reiseveranstalter]

Ich zeige die anwaltliche Vertretung des Reisenden _____, _____ [Adresse], an. Ich füge eine mich legitimierende Vollmacht anbei.

Mein Mandant hat mit Ihnen einen Pauschalreisevertrag (§ 651a Abs. 1 S. 1 BGB) geschlossen. Grundlage des Vertrags waren die nachfolgend aufgeführten Informationen:

1. _____ [vorvertragliche Informationen; ggf. Unterlagen, E-Mail, Formblatt]
2. _____ [weitere Beschreibung der Reise aus Katalog/Website, je nach Buchungsweg]
3. _____ [Reisebestätigung: E-Mail oder Schreiben]

Mit Nachricht vom _____ haben Sie meinen Mandanten darüber informiert, dass aufgrund einer kurzfristig anberaumten Militärparade der Besuch des Platzes des Himmlischen Friedens und der verbotenen Stadt nicht möglich sein werde. Als Ersatz verlängern Sie den Aufenthalt an der Chinesischen Mauer und ermäßigen den Reisepreis um einen Tagesreisepreis. Sie haben meinen Mandanten nicht auf eine Frist zur Annahme Ihres Angebots auf Vertragsänderung hingewiesen.

Sie haben in Ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen einen Änderungsvorbehalt vorgesehen. Dennoch ist die von Ihnen nunmehr kommunizierte Vertragsänderungen nicht hinnehmbar. Die von Ihnen vorgesehene Vertragsänderung ist eine erhebliche Vertragsänderung im Sinne des § 651g BGB. Durch die vorgesehene Vertragsänderung entfällt das von Ihnen ausdrücklich als Highlight beworbene Besuchsprogramm, so dass ungeachtet der verbleibenden Besuchspunkte eine erhebliche Änderung vorliegt. Eine solche liegt immer dann vor, wenn der eigentliche Zweck der Reise durch die Änderung verfehlt oder geändert wird, oder wenn eine erhebliche Änderung einer wesentlichen Leistung vorliegt (BGH 16.1.2018 – X ZR 44/17). Sie selbst bewerben die Rundreise mit mehrfachen Hinweisen auf den besonderen Charakter des nun nicht mehr enthaltenen Besuchs. Die von Ihnen nunmehr angebotene Leistung ist daher nicht mehr hinnehmbar.

Namens und in Vollmacht meines Mandanten erkläre ich daher den Rücktritt vom Pauschalreisevertrag (§ 651g Abs. 1 S. 3, 2 Nr. 2 BGB). Ich darf Sie weiterhin auffordern, den bereits gezahlten Reisepreis unverzüglich, in jedem Fall aber binnen 14 Tagen nach Erhalt dieser Erklärung, an meinen Mandanten zurückzuerstatten (§§ 651g Abs. 3 S. 1, 651h Abs. 5 BGB).

(Rechtsanwalt)

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