Kurzbeschreibung

Muster aus: av.1670 AnwaltFormulare, Heidel-Pauly, 10. Aufl. 2021 (Deutscher Anwaltverlag)

Muster 35.2: Außergerichtliche Korrespondenz wegen Aufforderung zur Zahlung nach Rücktritt

An

_____ [Reiseveranstalter]

Wir zeigen die anwaltliche Vertretung des Reisenden _____ an. Bevollmächtigung wird anwaltlich versichert.

Unser Mandant hat den mit Ihnen geschlossenen Pauschalreisevertrag vom _____ vier Wochen vor vertragsgemäßem Beginn der Reise storniert. Sie haben unserem Mandanten nunmehr eine Aufforderung zur Zahlung einer Entschädigungspauschale zugesandt. Die von Ihnen in Ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen vorgesehene Entschädigungspauschale sieht vor, dass bei einem Rücktritt vom Vertrag binnen vier Wochen oder weniger vor Reiseantritt eine pauschalierte Entschädigung in Höhe von 80 % zu zahlen sein soll.

Wir dürfen Sie zunächst auffordern, gemäß § 651h Abs. 2 S. 3 BGB die Höhe Ihrer Entschädigung zu begründen. Hierzu wollen Sie die von Ihnen bei der Bemessung der Pauschale zugrunde gelegten Umstände erläutern und hierbei insbesondere darstellen, welche Erfahrungswerte vorliegen und wie Sie die entsprechenden Faktoren ermittelt und gewichtet haben.

Wir dürfen darauf hinweisen, dass die von Ihnen geltend gemachte Entschädigungshöhe nicht nur den Voraussetzungen des § 651h Abs. 2 S. 1 BGB genügen muss, sondern überdies auch der Inhaltskontrolle nach §§ 308 Nr. 7, 309 Nr. 5 Buchst. a, b sowie 307 BGB unterworfen ist. Insbesondere bestehen angesichts der Höhe der von Ihnen geltend gemachten Pauschale erhebliche Zweifel daran, dass dieser pauschalierte Betrag den Voraussetzungen des § 309 Nr. 5 Buchst. a BGB entspricht. Wir dürfen Sie daher bitten, im Einzelnen darzulegen, aus welchem Grund die von Ihnen gewählte Pauschale dem typischerweise zu erwartenden Schaden bei dieser Art von Reisen entspricht. Eine Entschädigung in Höhe von 80 % bei einem Rücktritt 30 Tage vor Reisebeginn ist nicht mehr angemessen.

Wir erwarten dementsprechend konkrete Darlegungen, aus denen sich die Berechtigung der von Ihnen geltend gemachten Stornopauschale ergibt.

(Rechtsanwalt)

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